NFV will Spielbetrieb nach der Winterpause wie geplant wieder aufnehmen

NIEDERSACHSEN (red).

Auch wenn die Verfügungslage dies aktuell nur unter den 2GBedingungen zulässt, soll der FußballSpielbetrieb in Niedersachsen nach der Winterpause wie geplant aufgenommen werden. Dies ist das Ergebnis der eingehenden Beratungen der spieltechnischen Ausschüsse im NFV. Derzeit ist das Sporttreiben in den Warnstufen II und III für den ÜSpielbetrieb, den Frauen und Herrenspielbetrieb sowie teilweise für die AJunioren*innen nur für Geimpfte und Genesene zulässig. In Niedersachen sind aktuell 78 Prozent der 18 bis 59Jährigen vollständig geimpft. 55,1 Prozent von ihnen haben sogar schon die BoosterImpfung erhalten. Vor diesem Hintergrund wäre es unverhältnismäßig, den kompletten Spielbetrieb auszusetzen, obwohl der Großteil der Spielerinnen und Spieler bereits geimpft ist“, erklärt NFVPräsident Günter Distelrath. Sofern Mannschaften nicht antreten können, weil nicht genügend vollständig immunisierte Spieler*innen zur Verfügung stehen, können Spielverlegungen nur bis zum 23. März in Abstimmung mit dem Gegner und der spielleitenden Stelle vorgenommen werden. Nach diesem Datum sind Spielverlegungen aufgrund einer nicht ausreichenden Zahl an vollständig immunisierten Aktiven nicht mehr möglich. Daraus resultierende Nichtantritte werden gegen die betreffenden Mannschaften gewertet. Zu beachten ist, dass die Nutzung der Umkleide und Duschräumlichkeiten nach der aktuellen Verfügungslage nur unter 2G+Bedingungen, also mit einem zusätzlichen negativen Text, erfolgen kann. Ein relativ flächendeckendes Angebot an Testzentren oder die Möglichkeit der Vereinstestung (unter Aufsicht) für die Erfüllung der 2G+ Regelung steht landesweit zur Verfügung. Im Kinder und Jugendfußball (17 Jahre und jünger) kann der Spielbetrieb gemäß der aktuellen CoronaVerordnung ohne Einschränkungen weiter fortgeführt werden. Sollten hier zukünftig einschränkende Regelungen in der Verordnung getroffen werden, tritt der NFV in eine erneute Prüfung, ob und wie der Spielbetrieb fortgesetzt werden kann.