BARSINGHAUSEN (red).
Kinder, die ab Sommer 2019 eine Krippe, einen Kindergarten oder einen Hort in kommunaler oder freier Trägerschaft im Stadtgebiet Barsinghausen besuchen sollen, müssen möglichst bis zum 15.01.2019 angemeldet werden. Pro Kind soll nur eine Anmeldung erfolgen. Informationen zu den Einrichtungen können interessierte Eltern und Erziehungsberechtigte über das Elternportal der Stadt Barsinghausen, unter www.kjb-barsinghausen.de einsehen. „Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz kann auch in einer Nachmittagsgruppe erfüllt werden. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung bei Kindern unter drei Jahren ist auch die Kindertagespflege ein gleichwertiges Betreuungsangebot und kann als Alternative in Anspruch genommen werden“, erklärt der Erste Stadtrat Dr. Wolf in diesem Zusammenhang. Kinder, die derzeit eine Krippe besuchen und ab dem Kindergartenjahr 2019/20 in einen Kindergarten wechseln sollen, müssen für diesen erneut angemeldet werden. Im Elternportal besteht die Möglichkeit der Online-Anmeldung. „Des Weiteren können Sie Ihre Kinder auch in den Kindertagesstätten oder direkt bei Frau Alexa, Frau Franke oder Frau Schäfer im Rathaus II, Deisterplatz 2, 2. OG anmelden“, so Claudius Reich, Leiter des Fachdienstes Kinderbetreuung. Auch Änderungswünsche bei bestehenden Anmeldungen nehmen die Verwaltungskräfte gerne entgegen. Dr. Wolf erläutert: „Die Vergabe der Kindergartenplätze in kommunaler sowie in freier Trägerschaft wird voraussichtlich Ende April 2019 abgeschlossen sein. Wir machen darauf aufmerksam, dass im Vergabezeitraum die Aufnahmebescheide per Post an die Familien gesandt werden. Um Fristen einzuhalten, sollten Sie sicherstellen, dass die Post in Empfang genommen wird und eine Antwort rechtzeitig erfolgt.“