Am Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz versammelten sich zahlreiche Bürger, um den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu gedenken
BARSINGHAUSEN (ta). Am heutigen Holocaust-Gedenktag legten der stellvertretende Bürgermeister, Karl-Heinz Neddermeier, und der stellvertretende Ratsvorsitzende, Fred Wellhausen, einen Kranz am Gedenkstein zwischen Rathaus und Kloster nieder. Im Gedenken an den 75. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und an die Opfer des Nationalsozialismus nahmen auch zahlreiche Bürger an der Veranstaltung teil.
In seiner Rede rief Neddermeier zum einen den Inhalt der ersten Artikel der Verfassung der Bundesrepublik in Erinnerung, denn diese seien eine direkte Reaktion auf die Gräuel in den Jahren von 1933 bis 1945 gewesen. Die Devise „Nie wieder“ gelte nach wie vor, auch weil die Zeitzeugen immer weniger würden. Die Geschichte könne man nicht rückgängig machen, umso wichtiger sei das gemeinsame Erinnern, damit die Geschichten der Opfer weiter getragen würden und die heute lebenden Generationen aus den Untaten der Nazis lernen könnten. Auch aus Barsinghausen seien Bürger jüdischen Glaubens deportiert worden, daran erinnerten nicht zuletzt die Gedenk- und Stolpersteine. Auch wenn es in anderen Teilen der Erde nach 1945 zu Völkermorden gekommen sei, so komme dem Holocaust eine universelle Dimension zu. In Deutschland wiege die Verantwortung für das Geschehene schwerer und es gebe eine gemeinsame Verpflichtung zur Toleranz, Offenheit und Menschlichkeit. Dies gelte nicht zuletzt für den Schutz von hier lebenden Minderheiten, betonte Neddermeier. Vorurteile könnten nur durch Respekt voreinander abgebaut werden. Nicht nur Jugendliche, die bei ihren Besuchen der KZ-Lager in die Abgründe der Vergangenheit geschaut hätten, seien berührt, auch „wir wollen hier gemeinsam den Opfern des nationalsozialistischen Terrors gedenken“, auf das Hetze, Gewalt und Hass kein Raum in unserer Gesellschaft gegeben werde. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, zitierte Neddermeier aus der Verfassung.
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