Niedrige Corona-Werte: Einige Maßnahmen werden durch neue Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt

Neue Corona-Regelungen treten am Sonnabend, 16. Oktober, in Kraft

Regionspräsident Hauke Jagau

REGION (red). Seit dem 9. Oktober liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover unter 50. Das hat die Region offiziell in einer Allgemeinverfügung festgestellt: www.bekanntmachungen.region-hannover.de .

Ab Samstag, 16. Oktober gilt unter anderem:

  • Keine 3G-Pflicht in Restaurants, Fitnesstudios, bei Sport in geschlossenen Räumen und bei körpernahen Dienstleistungen
  • Aber: Maske bis zum Platz und Kontaktdaten, es sei denn, es gilt freiwillig 2G
  • Keine Beschränkung der Personenzahl bei privaten Feiern, aber: ab 25 Personen müssen Kontaktdaten hinterlegt werden

Regionspräsident Hauke Jagau bittet in einem aktuellen Video Unternehmen und Gastronomie, 3G freiwillig beizubehalten – zum Schutz aller: www.youtube.com/watch?v=guQ5lgry8A0

Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Außerkrafttretens von Maßnahmen

nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich des Indikators „Neuinfizierte“ (7-Tage-Inzidenz) von nicht mehr als 50 – Az. 53.80 – 05/2021

Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 28 Absatz 1 IfSG, § 8 Absatz 1 S. 2 Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 24.08.2021 (Nds. Corona-VO) in der derzeit geltenden Fassung folgende

Allgemeinverfügung:

  1. Die Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen nach der Nds. Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 vom 25.08.2021 (Az. 53.80-3/2021), geändert durch Allgemeinverfügung vom 22.09.2021 (Az. 53.80-3/2021(1)), jeweils bekanntgemacht auf www.bekanntmachungen.region-hannover.de, wird aufgehoben.
  2. Hiermit wird festgestellt, dass der Indikator „Neuinfizierte“ (7-Tage-Inzidenz) in der Region Hannover den Wert von mehr als 50 seit dem 09.10.2021 an fünf aufeinander folgenden Werktagen nicht mehr erreicht hat.Ab dem 16.10.2021 entfallen für das Gebiet der Region Hannover diejenigen Schutzmaßnahmen, die bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 nach § 8 und § 9 Absatz 2 Sätze 1 und 2 der Nds. Corona-VO (Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und zu Einrichtungen und der Inanspruchnahme von Leistungen sowie Beschränkung des Zutritts zu Gastronomiebetrieben, Mensen, Cafeterien und Kantinen) vorgesehen sind.
  3. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 16.10.2021 in Kraft.

Hinweise:

1. Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:

Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.

2. Ziffer 1 und Ziffer 2 dieser Allgemeinverfügung sind jeweils kraft Gesetzes gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.

3. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite www.bekanntmachungen.region-hannover.de.

Begründung:

Die Region Hannover ist nach § 2 Absatz 1 Nr. 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NGöGD in Verbindung mit § 3 Absatz 3 NKomVG zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) in der derzeit geltenden Fassung.

Zu Ziffer 1:

Die Allgemeinverfügung vom 25.08.2021 (Feststellung Inzidenz über 50), geändert durch Allgemeinverfügung 22.09.2021 (Az. 53.80-3/2021(1)), war nach § 3 Abs. 4 Nds. Corona-VO aufzuheben, da die Inzidenzwerte den entsprechenden, in der Verordnung festgelegten Wertebereich von mehr als 50 in einem Fünftagesabschnitt nicht mehr erreicht haben.

An den letzten aufeinanderfolgenden fünf Werktagen vom 09.10.2021 bis zum 14.10.2021 hat die Inzidenz im Regionsgebiet den Wert von mehr als 50 nicht mehr erreicht. Die Inzidenz in der Region Hannover stellte sich in den letzten fünf Werktagen wie folgt dar:

Am 09.10.2021 betrug die 7-Tage-Inzidenz 47,5, am 11.10.2021 betrug sie 47,6, am 12.10.2021 betrug sie 47,0, am 13.10.2021 betrug sie 43,9 und am 14.10.2021 lag die 7-Tage-Inzidenz bei 43,7 (Quelle: Robert Koch-Institut, www.rki.de/inzidenzen, zuletzt abgerufen am 14.10.2021). Daher war die in Ziffer 1 genannte Allgemeinverfügung aufzuheben.

Zu Ziffer 2:

Die Region Hannover hat als zuständige Behörde gemäß § 8 Absatz 1 S. 2 i. V. m. § 3 Absatz 4 Nds. Corona-VO durch Allgemeinverfügung die Feststellung nach Ziffer 2 zu treffen, sofern der Indikator „Neuinfizierte“ (7-Tage-Inzidenz) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von mehr als 50 nicht mehr erreicht hat. Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der Werktage gemäß § 3 Absatz 1 S. 1 Nds. Corona-VO nicht. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen gelten ab dem übernächsten Tag nach Ablauf des Fünftagesabschnitts (16.10.2021) nicht mehr.

Zu Ziffer 3:

Die Region Hannover hat in Ziffer 3 den Zeitpunkt bestimmt, ab dem diese Allgemeinverfügung als bekanntgegeben gilt und damit wirksam wird (§ 1 NVwVfG in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.

Hannover, den 14.10.2021
Der Regionspräsident
Hauke Jagau

Foto: Region Hannover