Oberverwaltungsgericht setzt Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars außer Kraft

NIEDERSACHSEN (red).

Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Pflicht zum Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen in Diskotheken, Clubs, ähnlichen Einrichtungen und Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, ausgesetzt hat. Der Beschluss hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des § 12 Abs. 4 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr angewandt wird.

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