„Omas gegen Rechts“ erinnern an die Bücherverbrennungen in 1933

BARSINGHAUSEN/HANNOVER (red).

Zum 10. Mai, Tag der der Bücherverbrennung 1933,  haben die OMAS GEGEN RECHTS Hannover in den ‚Offenen Bücherschränken‘ in Kirchdorf, Egestorf und in Wennigsen sowie im Bücherhaus am Thie in Barsinghausen Infoblätter zum Geschehen an diesem Tag ausgelegt. Damit soll daran erinnert werde, dass es nie wieder eine Unterdrückung und Vernichtung Andersdenkender oder deren literarischer Werke geben darf.

NS-Bücherverbrennung 10. Mai 1933 – Haben wir heute damit etwas zu tun? Studenten der Technischen und Tierärztlichen Hochschule Hannover waren maßgeblich an der Bücherverbrennung beteiligt. In Hannover fand sie am Bismarckdenkmal in der Aegidienmasch statt. Ein dreiköpfiger „Kampfausschuss zu Bekämpfung von Schmutz und Schund“ bereitete die Aktion vor. Er bestand aus Dozenten der Technischen und Tierärztlichen Hochschulen und dem Vorsitzenden der Studentenschaft. Vom 26. April bis 10. Mai 1933 durchsuchten sogenannte „Stoßtrupps“ private und öffentliche Bibliotheken nach Büchern unerwünschter Autoren. Diese Werke wurden gesammelt und vor der Vernichtung in einem demonstrativen Marsch durch die Innenstadt zum Bismarckdenkmal gebracht, um dort auf einem Scheiterhaufen verbrannt zu werden.
Massenhafte Vernichtung literarischer und wissenschaftlicher Werke: Eine „Schwarze Liste“ umfasste im Mai 1933 bereits über 250 Namen von jüdischen, sozialistischen und liberalen Autor*innen. Zu den bekanntesten verfolgten Autoren*innen gehörten u. a. Thomas Mann, Erich Kästner, Heinrich Heine, Kurt Tucholsky, Karl Marx, Clara Zetkin, Rosa Luxemburg. Auch hannoversche Schriftsteller wie z. B. Theodor Lessing und Karl Jakob Hirsch waren darunter.
Und heute? Der 10. Mai wurde zum Gedenktag. Die Erinnerung an die Vernichtung der Bücher als Mittel zur Unterdrückung Andersdenkender darf niemals vergessen werden. „Angesichts der zunehmenden gesellschaftlichen Intoleranz und der beängstigend machtvoll aufstrebenden völkischen Bewegung ist es von bedrückender Aktualität, daran zu erinnern“, findet das PEN-Zentrum Deutschland (Schriftstellervereinigung, Mitglied von PEN International). Nach Artikel 3 des Grundgesetzes sind in Deutschland alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Die gesellschaftliche Realität sieht anders aus. Wir müssen die Augen offenhalten! „Menschlichkeit braucht Renitenz, Veränderung braucht Hartnäckigkeit, Protest und Widerstand. Immer wieder und stets von Neuem. Dafür brauchen wir die Erinnerung an und das Wissen über die Mechanismen gesellschaftlicher und staatlicher Ausgrenzung, Stigmatisierung, Diskriminierung, Verfolgung und Auslöschung.“ (Konstantin Wecker)

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