Pflegestärkungsgesetz bietet Verbesserungen für Patienten und ihre Angehörigen

ASB-Landesgeschäftsführer Michael Bartling hält Vortrag am 10. Februar im ASB-Bahnhof / Anmeldung dringend erforderlich

ASB PD 01BARSINGHAUSEN (red). Das Thema „Pflege“ geht uns alle an. Denn jeder kann nicht nur im höheren Alter, sondern auch durch eine Krankheit, einen schweren Unfall oder einen Schicksalsschlag von einer auf die andere Minute plötzlich zum Pflegefall werden. Den Pflegebedürftigen die Möglichkeit zu bieten, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und gleichzeitig die Angehörigen zu entlasten. Was längst gefordert wurde hat der Bundesrat nun beschlossen. Am 1. Januar 2015 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Aber was bedeuten die Neuerungen? Der Pflege-Experte und ASB-Landesgeschäftsführer Michael Bartling hält diesbezüglich am Dienstag, 10. Februar 2015, um 18 Uhr, einen Vortrag zum Thema „Inhalte und Auswirkungen“ des Pflegestärkungsgesetzes. Da die Platzzahl für den Vortrag begrenzt ist, wird um eine Anmeldung gebeten. Eine besondere Verbesserung gibt es für die sogenannte Pflegestufe 0. Betroffen sind Menschen, die eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ besitzen, jedoch noch keiner herkömmlichen Pflegestufe zugerechnet werden. Hier sind vor allem vor allem Demenzkranke gemeint. Ab 2015 zahlen die Pflegekassen diesen Menschen erstmals einen Betrag von monatlich 231 Euro für den Besuch einer teilstationären Einrichtung, wie z. B. einer Tagespflege-Einrichtung. Besonders erfreulich ist, dass diese Zahlung nicht mit anderen Leistungen, wie dem Pflegegeld oder den Sachleistungen, verrechnet wird. Weitere Verbesserungen sind unter anderem, dass das Pflegegeld und die Sachleistungen für die häusliche Pflege für alle Pflegebedürftigen um 4 % erhöht (bzw. um 2,67 %, soweit die betreffende Leistung erst 2012 durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführt wurde) werden. Die Ansprüche auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege (z. B. wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren möchten) steigen – auf insgesamt bis zu acht Wochen. Für eine Verbesserung des Wohnumfeldes (sprich Umbaumaßnahmen oder technische Hilfen im Haushalt ) steigen die Zuschüsse zudem von derzeit 2.557 Euro pro Maßnahme auf 4.000 Euro.  Der ausgewiesene Pflege-Experte Bartling wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern am 10. Februar 2015 dann erklären, wie sie vom neuen Gesetz schnell und unkompliziert profitieren können. Der Vortrag beginnt um 18 Uhr und findet im ASB-Bahnhof in Barsinghausen statt. Der Eintritt ist frei. Anmeldungen werden telefonisch unter 05105/770066 oder direkt am Ticketschalter im ASB-BAHNHOF-BASCHE entgegen genommen.

 

ASB PD 02Foto: ASB