Politik beschließt Veränderungssperre für den Schießstand des Großkalibervereins

BARSINGHAUSEN (red/ta).

Als der Hannoveraner Schützenverein vor wenigen Jahren mit dem Betrieb seines umgebauten Schießstandes oberhalb der Langenkampstraße und des Egestorfer Kirchweges, auf dem auch mit Großkaliber geschossen wurde, begonnen hatte, dauerte es nicht lange und eine Vielzahl von Anwohnern und Vereinen machte Front gegen die mit dem Schießbetrieb verbundene Lärmbelästigung. Für den B-Plan 223 hat der Bauausschuss jetzt eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen, die einen großen Bereich des Deisters von der Deisterstraße bis zur Straße Am Spalterhals einschließt.

1. Zur Sicherung der Planung dürfen im räumlichen Geltungsbereich dieser Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 223 „Schießstand Langenkampstraße“ OT Barsinghausen gem. § 14 BauGB
– Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,
– erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
2. Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
3. Von der Veränderungssperre werden nicht berührt:
– Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder auf Grund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind,
– Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,
– Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung bisher rechtmäßig ausgeübter
Nutzungen.