Politik führt Obergrenze bei den Straßenreinigungsgebühren ein

Grundstückseigentümer werden ab 10.000 Quadratmetern entlastet / SPD kritisiert Beschluss als ungerecht

BARSINGHAUSEN (ta). Bei drei Enthaltungen hat der Finanzausschuss auf Initiative der CDU/FDP-Gruppe der Einführung einer Billigkeitsrichtlinie zugestimmt, mit der die Höhe der zu entrichtenden Straßenreinigungsgebühr gedeckelt werden soll. Die Gebührenobergrenze gilt damit für Eigentümer von Grundstücken mit einer Größe ab 10.000 Quadratmetern und für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020. Besitzer von geringeren Grundstücksgrößen müssen einen Antrag auf Entlastung stellen. Über die Zukunft der Straßenreinigungsgebührensatzung haben die politischen Gremien der Stadt schon länger gestritten. Die SPD wollte die Satzung eigentlich ersatzlos streichen und die Ausgaben für die Straßenreinigung komplett mit städtischen Mitteln finanzieren, aber dafür fand sich keine Mehrheit. Zustimmung für die nun beschlossene Billigkeitsrichtlinie hatten Grüne und „Aktiv für Barsinghauen“ signalisiert. SPD-Vorsitzender Reinhard Dobelmann kritisierte hingegen, so würde nur ein kleiner Teil der Gebührenzahler entlastet.

Foto: ta