LANGREDER/EGESTORF (red/ta).
Bei einer Enthaltung hat sich der Bauausschuss dafür ausgesprochen, dass der Verwaltungsausschuss beschließen möge, dass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 224 „Modellflugplatz Großes Wiesenfeld“ künftig ein Geltungsbereich im Umkreis von 600 Metern gilt. Ziel der Planung ist die Sicherung und Entwicklung des Modellflugplatzes und des Modellflugbetriebs. Der Modellflugplatz befindet sich im Südosten der Gemarkung Langreder an der Grenze des Gebiets der Stadt Barsinghausen zu dem Gebiet der Stadt Gehrden. Der Platz wird von dem Verein „Modellfluggruppe Barsinghausen“ betrieben. Der Verein hat ca. 90 Mitglieder und keine Nachwuchssorgen. Werden in der maßgeblichen Umgebung neue Bauwerke errichtet, die sich auf den Flugbetrieb auswirken können, kann die Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde die erteilte Aufstiegserlaubnis einschränken oder widerrufen. Durch den Bestandsschutz ist nur ein Radius von 500 Metern geschützt. Um diesen herum ist ein Sicherheitsabstand von 100 Metern erforderlich. Entstehen in diesem Sicherheitsbereich neue Vorhaben, löst das automatisch eine Überprüfung der erteilten Aufstiegserlaubnis aus. Dieser Sicherheitsabstand ist dem entsprechend bedeutsam für den Fortbestand des genehmigten Flugbetriebes. Der 600m-Radius soll vor heranrückenden, den genehmigten Flugbetrieb beeinträchtigenden Vorhaben gesichert werden.
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