Politiker fordern eine Geschwindigkeitsbegrenzung für einen Teilabschnitt der B65

Außerdem beantragen CDU, FDP und UWG ein Überholverbot zwischen Nordgoltern und Stemmen

STEMMEN/NORDGOLTERN (red). Für die Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sport, Kultur, Straßenverkehr und Ordnung am 23. November beantragen die Fraktionen von CDU, FDP und UWG eine Neuregelung  einer Tempo 70 Begrenzung  in beiden Fahrtrichtungen  sowie ein mehrere Hundert Meter Überholverbot für Autos auf der B65 ab der Ortsausfahrt Aueweg in Nordgoltern bis zur Höhe der Ortsausfahrt Buchenbrinkstraße in Stemmen.

Begründung: Die B 65 ist eine vielbefahrene Straße, die in Richtung Nordgoltern zwar  bereits eine Tempo 70-Begrenzung durch ein Schild vorsieht, allerdings erst an der zweiten Ortseinfahrt Langefeldstraße aber nicht an der ersten Ortseinfahrt zur Buchenbrinkstraße. Hier ist dringend Handlungsbedarf in beiden Fahrtrichtungen. Für Landwirte ist es vor allem während des Berufs-und Feierabendverkehrs und in der Erntezeit sehr schwierig, mit ihren großen Maschinen und 18 Meter langen Zügen die B65 zu überqueren. Erschwerend ist auch, das viele Autofahrer sich nicht an die Tempo 100 Regelung an der Ortseinfahrt Buchenbrinkstraße halten und auch noch überholen, obwohl die Sicht an dieser Kuppe stark eingeschränkt ist. Auch für Radfahrer und Fußgänger, mit und ohne Rollator, ist das Überqueren der B 65 problematisch. Vor einigen Jahren hat es hier bereits einen tödlichen Verkehrsunfall gegeben. Die Verwaltung der Stadt Barsinghausen wird gebeten bzw. beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zu prüfen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einzuleiten.