Polizeiliche Kriminalstatistik: Höhere Zahl von Sexualdelikten steht einem Rückgang bei den Gewalttaten gegenüber

REGION HANNOVER (red).

Historisch niedriger Wert der Gesamtfallzahlen, weiter anhaltender Abwärtstrend bei Wohnungseinbrüchen und ein Rückgang der Gewaltkriminalität – mit der PKS 2021 der PD Hannover werden die positiven Entwicklungen des vergangenen Jahres sichtbar gemacht. Aber auch die höhere Zahl an Sexualdelikten und die Zunahme an Gewalt gegenüber Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten wird beleuchtet und erklärt.

Gesamtzahl der Straftaten: Im Zuständigkeitsbereich der PD Hannover sind für das Jahr 2021 die wenigsten Straftaten seit Beginn der statistischen Aufzeichnung vor über 30 Jahren verzeichnet worden. Zum Vorjahr ergab sich ein Rückgang von 7,23 Prozent. Ausschlaggebend für den Rückgang ist dabei vor allem die noch anhaltende Pandemie. Ein Gros der rückläufigen Deliktsbereiche betreffen den einfachen Ladendiebstahl, einfache Körperverletzungen und Beförderungserschleichungen – mithin Taten, die häufig im Kontext des öffentlichen Lebens stattfinden, welches durch Maßnahmen des Infektionsschutzes deutliche Einschränkungen erfuhr. Dadurch gab es weniger Tatgelegenheiten.

Aufklärungsquote: Die Aufklärungsquote sank um 1,01 Prozentpunkte, was mit dem Rückgang der aufklärungsgünstigen Delikte wie z.B. des einfachen Ladendiebstahls und der Beförderungserschleichung in Zusammenhang steht. Sie befindet sich aber mit knapp 64 Prozent weiterhin auf dem stabilen Niveau der Vorjahre.

Tatverdächtigenanalyse: Von den 38.041 Tatverdächtigen in 2021 waren 76,25 Prozent (29.005) männlich und 23,75 Prozent (9.036) weiblich. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag bei 37,34  (14.204). Von der Gesamtzahl der Tatverdächtigen waren 10,2 Prozent minderjährig.

Tötungsdelikte: In 2021 ging die Zahl der Morde von zehn auf fünf Taten zurück. Alle Taten wurden aufgeklärt. Bei den Fällen von Totschlag/Tötung auf Verlangen gab es einen Rückgang von 14,71 Prozent. Bei 28 der 34 Tötungsdelikte handelte es ich um einen Versuch. Bei 16 wurde eine Stichwaffe als Tatmittel verwendet.

Phänomen Messerangriff: Bei den seit 2020 als Phänomen in der PKS erfassten Messerangriffen ist ein Anstieg um 5,75 Prozent auf 589 Fälle zu verzeichnen. Zwei Drittel dieser Taten (69,4 Prozent) fanden in der Landeshauptstadt Hannover statt. In die Auswertung dieses Phänomens sind Delikte mit einbezogen, bei denen ein Angriff mit einem Messer ausgeführt oder angedroht wurde.

Tatverdächtigenanalyse: Die Anzahl der Tatverdächtigen zu Messerangriffen ist zum Vorjahr exakt gleichgeblieben (452). Ein Großteil dieser (393) war bei der Tat volljährig. Über die Hälfte (52,55 Prozent/238) der Tatverdächtigen war deutsch, 47,35 Prozent (214) hatte keine deutsche Staatsangehörigkeit. Bei 66 Männern und 31 Frauen galt der Messerangriff als Häusliche Gewalt. Auch hier hatten über die Hälfte (59,79 Prozent/58) der Angreifer die deutsche Staatsangehörigkeit inne.

Opferanalyse: Opfer von Messerangriffen im Bereich der PD Hannover wurden vergangenes Jahr 729 Personen (2020: 683). Etwas mehr als ein Drittel (36,08 Prozent) wurde dabei verletzt. Eine Person erlitt tödliche Verletzungen. Schwer verletzt wurden 33 Personen, leicht verletzt 229 Menschen.

Sexualdelikte: Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung haben mit einer Gesamtanzahl von 1.542 bekanntgewordenen Taten den Höchststand im Fünfjahresvergleich erreicht. Besonders die intensivierten Ermittlungen im Bereich der Verbreitung pornographischer Schriften (inklusive Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften) führte zu einem Anstieg, aber auch der sexuelle Missbrauch von Kindern wuchs um 49 Taten an. Insgesamt ist ein Anstieg der Sexualdelikte seit 2017 zu beobachten. Dazu tragen unter anderem die nationalen Gesetzesänderungen sowie die Kampagne #metoo und ähnliche Initiativen bei. Mit umfangreichen Hilfsangeboten wird versucht, mögliche Sorgen vor einer Anzeigenerstattung zu minimieren oder zu beseitigen. So wird bei diesen Kampagnen z.B. bundesweit öffentlichkeitswirksam der sekundären Viktimisierung entgegengewirkt.

Sexueller Missbrauch von Kindern/Kinderpornografie: Auswirkungen auf die bekannt gewordenen Fallzahlen haben insbesondere die Auswertungen des Bundeskriminalamtes (BKA) von Meldungen des amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) sowie Ermittlungen der sachbearbeitenden Dienststellen, die bundesweit entsprechende Taten aufdeckten. Weiterhin trugen auch die gemeinsamen Anstrengungen der Polizeien auf Bundes- und Landesebene dazu bei, die Abläufe der Ermittlungen zu optimieren, wie z. B. durch die reibungslosere Zuweisung der Taten an die örtlich zuständigen Dienststellen. So werden aktuell die Fälle nicht mehr durch das BKA bearbeitet und an eine Zentral-Staatsanwaltschaft abgegeben, sondern direkt an die örtlich zuständigen Landeskriminalämter weitergeleitet. In die weitere Optimierung fließt überdies eine geplante Umsetzung der Meldeverpflichtung entsprechender Fälle durch die Provider (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) ein. Durch die genannten Maßnahmen kommt es zu einer Verschiebung des Verhältnisses zwischen Hell- und Dunkelfeld zugunsten des Hellfeldes, welche sich in den kommenden Jahren fortsetzen wird. „Jedes dieser Fotos oder Videos belegt reale Gewalt und sexuelle Übergriffe auf die nahezu schutzlosen Opfer und erzeugt sowohl bei den Mitarbeitenden dieses Bereichs als auch bei mir Abscheu und Besorgnis. Solche Taten zu verhindern und zu verfolgen, ist weiterhin mit großen Anstrengungen und zugleich besonderem Engagement verbunden und einer der Schwerpunkte in der Kriminalitätsbekämpfung der Polizeidirektion Hannover“, betont Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe. Eine weitere Ursache für die gestiegenen Fallzahlen ist ein erkennbarer und anhaltender Trend unter Jugendlichen und Kindern, Nacktbilder von anderen Minderjährigen zu teilen und damit den Straftatbestand des Verbreitens pornographischer Schriften zu erfüllen. Mittlerweile sind Kinder und Jugendliche für 37,8 Prozent aller registrierten Fälle dieses Delikts verantwortlich. Sind die Adressaten unter 14 Jahren alt fällt es strafrechtlich unter den sexuellen Missbrauch von Kindern (§176a StGB).

Rohheitsdelikte: Auch die Rohheitsdelikte sind im Zuge der Pandemie weiter zurückgegangen. Durch Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben wie z.B. bei Großveranstaltungen und der für Diskotheken, Bars und ähnlichen Etablissements geltende Lockdown führten zu einem Rückgang um 5,25 Prozent. Ein Plus im Bereich der Rohheitsdelikte war bei den Straftaten gegen die persönliche Freiheit zu verzeichnen. Dies ergibt sich aus dem Zuwachs an Bedrohungen (2020: 1.933 Taten, 2021: 2.607 Taten). Die Erweiterung des Straftatbestandes der Bedrohung macht sich also direkt bemerkbar. Seit dem 03.04.2021 ist auch das Drohen mit einem Vergehen – davor erfüllte nur das Androhen eines Verbrechens den Tatbestand – unter Strafe gestellt. Der Anteil der Bedrohungen im Internet stieg geringfügig von 3,8 Prozent auf 5,3 Prozent. Dieser Rückgang der Rohheitsdelikte rührt einerseits vom Minus von 13,01 Prozent bei den einfachen Körperverletzungen. Andererseits kam es auch seltener zu gefährlichen oder schweren Körperverletzungen (-9,75 Prozent). Insgesamt gab es 2021 so wenig Körperverletzungen wie zuletzt vor 15 Jahren. Eine weitere deutliche Reduzierung der Fallzahlen innerhalb der Rohheitsdelikte ist bei den Raubstraftaten zu beobachten. Mit über einem Fünftel weniger Taten (-22,76 Prozent) befinden sie sich auf einem Tiefstwert im Fünfjahresvergleich. Mit einem Anteil von 68,88 Prozent ist dem gegenüber die höchste Aufklärungsquote der letzten fünf Jahre zu verzeichnen.

Gewalt gegen Mitarbeitende der Polizei: Weiter ansteigende Zahlen gab es bei den Straftaten, bei denen Polizeibeamtinnen und – beamte im Rahmen ihres Dienstes und in ihrer Rolle als Vertreterinnen und Vertreter des Staates geschädigt wurden. Fast ein Fünftel (+19,92 Prozent) Zuwachs hatte dieser Bereich. 87 Prozent der Fälle machten der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen (§§ 113, 115 StGB und der Tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (§§114, 115 StGB) aus. Fahrlässige, einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzungen lagen in 26 Fällen vor (2020: 24). 91 Mal wurden die Beamtinnen und Beamte genötigt oder bedroht (2020: 36). Versuchte Tötungsdelikte gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte wurden 2021 nicht verzeichnet.

Tatverdächtigen- und Opferanalyse: Bei der Tatverdächtigenanalyse zu diesem Bereich zeigt sich, dass sie meist männlich (84,0 Prozent), deutsch (64,2 Prozent) und zwischen 25 und 50 Jahren alt (58,3 Prozent) waren. Sie handelten in der Regel allein (95,1 Prozent) und jeder zweite (50,3 Prozent) stand unter dem Einfluss von Alkohol. Insgesamt 1.605 Polizeibeamtinnen und -beamte Opfer von gegen sie gerichteten Gewalttaten. Davon waren 74,1 Prozent männlich und 51,01 Prozent zwischen 21 und 30 Jahren alt. Circa drei Viertel waren zur Tatzeit im Streifendienst oder den Einsatzeinheiten tätig. Aufgrund der kontinuierlichen Steigerung in den vergangenen Jahren scheint eine Strafverschärfung zum tätlichen Angriff von 2017 keine Auswirkungen zu haben. Besonders in den vergangenen zwei Jahren waren die Einsatzkräfte im Kontext der Pandemie und der Ausführung der Maßnahmen des Infektionsschutzes unter besonderer Beobachtung und bekamen immer wieder den Unmut uneinsichtiger Bürgerinnen und Bürger zu spüren. Volker Kluwe dazu: „Diese Entwicklung zu stoppen und den gegenseitigen respektvollen und wertschätzenden Umgang auch bei Einsätzen der Polizei wieder gesellschaftlich zu etablieren und zu stärken, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Angriffe auf Repräsentanten des Staates sind Angriffe auf uns alle und dürfen nicht als vermeintlich erforderliches Mittel zur Meinungsäußerung gerechtfertigt werden und sind entschieden zu verurteilen.“

Gewalt gegen Mitarbeitende von Rettungsdiensten: Bei den Angriffen auf Rettungskräfte, die dadurch in ihren helfenden und rettenden Maßnahmen massiv behindert wurden, ist nach dem Fünfjahrestief 2020 wieder ein Anstieg auf das Niveau von 2019 zu beobachten.

Straftaten gegen Amts- und Mandatstragende: Als politische Vertreterinnen und Vertreter sind auch Amts- und Mandatstragende in der Öffentlichkeit wahrnehmbar. Auch hier äußert sich der Unmut über politische Entscheidungen und Meinungen zuweilen in Form von Straftaten zum Nachteil der Bediensteten oder öffentlicher Einrichtungen. So ereigneten sich im vergangenen Jahr 65 Straftaten in diesem Kontext. „Auch in diesen Fällen legen wir ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der Vertreterinnen und Vertreter des Staates und somit auch auf den Schutz der Demokratie. Niemand darf von einer Teilhabe an politischen Prozessen zurückschrecken, weil sie oder er mit Repressalien rechnet. So bewerten und veranlassen wir nicht nur anlassbezogenen Schutz der Amts- und Mandatstragenden, sondern bieten diesen in Zukunft auch generelle Informationsveranstaltungen an. Bei diesen stärken wir durch das Sensibilisieren und mit Präventionshinweisen das Sicherheitsgefühl und stellen die Ansprechbarkeiten zu geschultem Personal für Fragen in diesem Kontext her“, führt Polizeipräsident Kluwe aus.

Diebstahlsdelikte: Der deutliche Abwärtstrend setzt sich bei den seit mehreren Jahren sinkenden Zahlen von Diebstahlsdelikten mit einem Minus von 14,43 Prozent fort. Ladendiebstähle (-18,96 Prozent), schwere Diebstähle aus/in Kellerräumen (-37,78 Prozent), schwere Diebstähle aus Wohnungen (-33,97 Prozent) und Gewerbeeinbruchdiebstähle (-20,02 Prozent) erfuhren deutliche Rückgänge. Stiegen die Zahlen von schweren Diebstählen aus Boden- und Kellerräumen im vorletzten Jahr noch deutlich an, nahmen sie im letzten Jahr ab und befinden sich damit wieder auf Durchschnittsniveau der vergangenen Jahre. Während die Fälle von Diebstählen an/aus Kraftfahrzeugen auf dem Stand vom Vorjahr stagnierten, sanken die Diebstähle von Pkw um 6,41 Prozent. Den Tiefstwert seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen 1988 haben mit 894 Fällen die Wohnungseinbruchdiebstähle im Bereich der PD Hannover erreicht. Der erneute Rückgang um 37,78 Prozent und die steigende Aufklärungsquote auf 26,73 Prozent (2020: 22.23 Prozent) zeigen die durchweg positive Entwicklung in diesem Bereich. Zwar spielen die erhöhte Präsenz im eigenen Wohnraum durch Homeoffice und Kurzarbeit als Begleiterscheinungen der Pandemie eine wichtige Rolle in dieser Entwicklung, aber auch die Präventionsarbeit des vergangenen Jahres trägt dazu bei. Durch die Technische Prävention der PD Hannover fanden vergangenes Jahr 463 Beratungen statt. Zu Zwecken der Eindämmung der Pandemie konnten die Beamtinnen und Beamten den Interessierten nicht nur vor Ort weiterhelfen, sondern standen ihnen auch telefonisch und online mit Rat zur Seite. So stieg der Anteil der Wohnungseinbruchsdiebstähle, die im Versuchsstadium scheiterten auf, auf einen Rekordwert von 52,35 Prozent.

Vermögens- und Fälschungsdelikte: In der Gesamtheit haben die Vermögens- und Fälschungsdelikte zum Vorjahr einen leichten Rückgang erfahren (-7,85 Prozent). Einen massiven Anstieg gab es aber bei den dazu gehörenden Fällen von Fälschung, Gebrauch und Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (2019: 4, 2020: 136, 2021: 197). Es handelt sich dabei hauptsächlich um falsche Atteste zur Befreiung von der Maskentragepflicht, welche im Zusammenhang mit Versammlungen festgestellt wurden und somit direkt im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie standen. Im selben Kontext stehen die 218 Fälle von Subventionsbetrug. Dieses Phänomen trat bei der Beantragung von Corona-Hilfen auf und erfuhr von 2019 auf 2020 einen erheblichen Anstieg (2019: 0 Fälle, 2020: 290 Fälle). Eine Steigerung in dieser Deliktsobergruppe gab es außerdem bei dem Betrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten. Über ein Drittel häufiger (+33,73 Prozent) kam es zu solchen Fällen. Auch dies ist als Auswirkung der Pandemie zu bewerten. Um das Bezahlen kontaktloser zu gestalten, ermöglichten Waren- und Dienstleistungsanbieter nicht nur vermehrt die Nutzung von Zahlungskarten, sondern verzichteten auch die Eingabe der PIN. Dies erleichterte den Betrug mit einer beispielsweise entwendeten EC-Karte.

Tatmittel Internet: Einen leichten Anstieg gab es bei den Taten über das Internet. Mit dem Plus von 4,08 Prozent liegen die Gesamtzahlen aber auf dem Niveau der letzten zehn Jahre und somit im Durchschnitt. Zu diesen Fällen zählen auch 207 Fälle von Subventionsbetrug, da die Anträge für die Corona-Hilfen online bei einer niedersächsischen Bank beantragt wurden. Bei den Taten im Internet gilt jedoch zu beachten, dass ein Vielfaches der Fälle nicht in die PKS einfließt, da der Ort, an dem die Täter agierten, häufig im Ausland lag bzw. nicht auf Deutschland eingegrenzt werden konnte.

Cybercrime: Die Fälle, bei denen tatsächlich Endgeräte manipuliert oder Daten missbraucht werden, zählen zum Phänomen „Cybercrime“. Die Gesamtzahlen des Phänomens bewegen sich 2021 im Durchschnitt der zurückliegenden Jahre. Allerdings haben sich die Fälle des Ausspähens und/oder Abfangens von Daten zum Vorjahr fast halbiert. Gerade bei der Datenveränderung und der Computersabotage zum Nachteil von Firmen, Behörden und ähnlichen Einrichtungen entstanden hohe Schäden und es wurde versucht, von den Institutionen Geld zu erpressen. Der Leiter des Zentralen Kriminaldienst Hannover, Ralf-Günter Goßmann, dazu: „Mit einer weiter steigenden Verlagerung sozialer Kommunikationsmöglichkeiten und geschäftlicher Tätigkeitsfelder ins Internet suchen häufig auch Kriminelle die Möglichkeiten, dort Beute zu erlangen. Eine besonders hohe Herausforderung an die Polizei stellen dabei die Anonymität und die oftmals enorme räumliche Entfernung zwischen den Geschädigten und den Straftätern dar. Aber auch diesen Herausforderungen begegnen wir mit Professionalität, was der erfolgreiche Schlag gegen ein cyberkriminelles Netzwerk unter der Zusammenarbeit von zehn Ländern und zwölf internationalen Polizeibehörden Anfang dieses Jahres unter Beweis gestellt hat.“ Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5124176

Häusliche Gewalt: Als Ergebnis einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden die Zahlen von Häuslicher Gewalt seit diesem Jahr unter bundeseinheitlichen Aspekten erfasst. Durch die Vergleichbarkeit der Zahlen, die verbesserte Vernetzung der Interventionsstellen und der Blick auf ein gemeinsames Hochrisikomanagement stellen die beteiligten Akteure sich noch nachdrücklicher gegen diese Straftaten. In 2021 werden Fälle von häuslicher Gewalt in Partnerschaftliche Gewalt und Familiäre Gewalt aufgeteilt. Ein Vergleich der Fallzahlen nach neuer Erhebungsmethode ist mit den vorherigen nicht angebracht. In der PD Hannover wurden im Jahr 2021 4.830 Fälle von Häuslicher Gewalt bearbeitet. Bei 3.846 dieser Delikte handelt es sich um Opferdelikte, bei 984 um Nicht-Opferdelikte (Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, etc.). Den Großteil bei den Opferdelikten bilden die 2.772 verzeichneten Körperverletzungsdelikte ab. Des Weiteren wurden 125 Sexualdelikte und fünf Kapitaldelikte im familiären oder partnerschaftlichen Kontext bekannt. Bei einem der Kapitaldelikte wurde eine 50-Jährige am 07.01.2021 getötet (wir berichteten www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/4807217). Von den insgesamt 4.039 erfassten Opfern häuslicher Gewalt war ein Großteil (70,8 Prozent) weiblich. Bei der Gewalt in Partnerschaften wurden 2.115 Frauen Opfer von Gewalt (Gesamtanzahl 2.648). Bei der familiären Gewalt waren es 745 weibliche Opfer (Gesamtanzahl 1.391).

Gewaltkriminalität: Die Zahl der Fälle, die der Gewaltkriminalität zugeordnet werden, erreichte 2021 einen Tiefststand im Fünfjahresvergleich (-12,08 Prozent zu 2020). Die Abnahme resultiert zum großen Teil aus den rückläufigen Zahlen im Bereich der Raub- und Körperverletzungsdelikte. Die Aufklärungsquote blieb exakt auf dem Vorjahresniveau. Bei über drei von vier Delikten wurden Tatverdächtige ermittelt.

Straßenkriminalität: Die Zahlen der Straßenkriminalität gingen von 2020 auf 2021 um 4,34 Prozent zurück. Eine Zunahme der Fahrraddiebstähle von 2019 auf 2020 ließ die Zahlen der Straßenkriminalität jedoch zuvor ansteigen. Im vergangenen Jahr normalisierten sich die Fälle von Fahrraddiebstählen wieder. Auffällige Anstiege gab es beim Delikt des Landfriedensbruchs und den Fällen von schwerem Taschendiebstahl. Darunter zählen Taschendiebstähle, die bei denen die Tatbestandsmerkmale der §§ 243, 244, 244a StGB zutreffen. In 2021 wurde ein Tatkomplex mit mehreren Taschendiebstählen aufgeklärt, bei dem mehrere Personen als Teil einer Bande Gäste in öffentlichen Verkehrsmitteln bestohlen. Aufgrund der arbeitsteiligen Vorgehensweise fallen diese Taten unter den schweren Taschendiebstahl. Die Aufklärungsquote bewegt sich mit 20,49 Prozent in etwa im Bereich der vergangenen Jahre.

Rauschgiftdelikte: Zum Vorjahr gibt es eine leichte Steigerung von 1,12 Prozent bei den bekannt gewordenen Rauschgiftdelikten. Trotz des Rückgangs des öffentlichen Lebens und eines damit auch abnehmenden Konsums von Rauschgift im öffentlichen Raum, stellte die PD Hannover mehr Delikte fest. Dies ist vor allem den effizienten Ermittlungen innerhalb zahlreicher Encro-Chatverläufe zu verdanken, durch welche die Beamtinnen und Beamten vor allem den Handeltreibenden auf die Spur kamen. Entsprechend ergibt sich ein Anstieg der qualifizierten Rauschgiftdelikte (Handel, Einfuhr, Anbau) um 15,24 Prozent, was die Schwerpunktsetzung bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität erkennen lässt.

Kokain: Feststellbar ist außerdem, dass die Straftaten mit dem Betäubungsmittel Kokain trotz des Rückgangs um 5,87 Prozent auf einem weiterhin hohen Niveau liegen.

Clankriminalität: Unter Clankriminalität werden einzelne und umfängliche Strafverfahren gefasst, bei denen besondere kriminelle Strukturen und Verflechtungen mehrerer Beschuldigter aufgezeigt werden und diese mit einer erhöhten kriminellen Energie agieren. Mit dem Einrichten des Projekts „Clan 360°“ beim Zentralen Kriminaldienst (ZKD) Hannover im vergangenen Jahr sowie dem Schaffen der Ständigen Ermittlungsgruppen „Komplexe Kriminelle Strukturen“ bei den Polizeiinspektionen Hannover, Burgdorf und Garbsen in 2020 wurde die Wissensvermittlung, die Optimierung der Datenqualität, die Netzwerkarbeit, die Aus- und Fortbildung und die Analyse dieser Strukturen vorangetrieben. Im Berichtsjahr 2021 wurden zehn Familien im Bereich der PD Hannover als krimineller Clan identifiziert. Allgemein ist zu konstatieren, dass es nach wie vor keine räumlichen Brennpunkte innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der PD Hannover gibt. Clankriminalität ist sowohl im Stadtbereich, als auch im Umland sichtbar. Durch die hohe kriminelle Energie sowie die enge Vernetzung innerhalb der Clans und der Abschottung nach außen ist in diesem Feld eine engmaschige und reibungslose Zusammenarbeit verschiedener Stellen der Polizei gefordert. Mit der Initiierung des Projektes ‚360° Clan‘ schaffen wir diese Vernetzung, intensivieren die Ermittlungsarbeit und decken das große Ganze und damit die sogenannten ‚Schattengesellschaften‘ auf. Aufgrund der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Begriff ‚Clan‘ durch Einbindung kriminologischer Forschung treten wir einer möglichen Stigmatisierung aktiv entgegen. Den kriminellen Clans muss klar sein, dass eine Ablehnung des Staates nicht dazu führt, dass dieser wegschaut“, beschreibt der Leitende Kriminaldirektor Goßmann die Entwicklungen in diesem Bereich.

Kinder- und Jugendkriminalität: Auch die Zahlen im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität sind weiterhin rückläufig (-11,5 Prozent) und auch die Anzahl der minderjährigen Tatverdächtigen nimmt ab (-7,3 Prozent). Im Fünfjahresvergleich erreicht die Kinder- und Jugenddelinquenz damit einen Tiefststand. Im Vergleich dazu gab es 2008 noch 9.068 Fälle. Am auffälligsten ist dabei der Rückgang von 22,07 Prozent bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten, der vornehmlich aus der Abnahme der Fälle von Beförderungserschleichungen hervorgeht.

Straftaten unter Alkoholeinfluss: Bei etwas mehr als einem Zehntel aller aufgeklärten Fälle standen die Tatverdächtigen unter dem Einfluss von Alkohol, was den geringsten Anteil seit 2017 darstellt. Noch nicht einmal fünf Prozent hatten zuvor Rauschmittel konsumiert. Auch hier kommt wieder zum Tragen, dass seit Beginn der Corona-Maßnahmen weniger öffentliche und gesellschaftliche Veranstaltungen stattfanden.

Straftaten im Kontext Geflüchtete: Gegenüber dem Vorjahr sind Straftaten, begangen durch Personen, die als Geflüchtete erfasst werden, rückläufig. Einen großen Anteil dieser Straftaten stellten ausländerrechtliche Verstöße dar; also Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz der EU. Als geflüchtet gelten Personen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und bei denen es sich um Asylbewerbende, Geduldete oder Kontingent- bzw. Bürgerkriegsgeflüchtete handelt sowie Personen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. Klammert man die ausländerrechtlichen Verstöße aus, so ist bei der Gesamtheit der übrigen Straftaten ein Minus von 10,58 Prozent sichtbar.

Bild: Polizei