Prävention in Barsinghausen: Wie sieht Hilfe im Fall eines „Außergewöhnlichen Ereignisses“ aus

BARSINGHAUSEN (red).

Man hört immer Mal wieder, dass ein außergewöhnliches Ereignis eingetreten ist. Aber was ist das eigentlich? Und für wen ist das wichtig? Die Krisen der Welt haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Der Klimawandel, die politischen Situationen – insbesondere in der Ukraine – haben die Stadt Barsinghausen veranlasst, eine Gesamtbetrachtung der Krisenvorsorge anzugehen. Seit 2024 wurden dazu von Heiko Kramer im Stab des Ersten Stadtrates Informationen gesammelt, ausgewertet und aufbereitet, um möglichst gut auf die Krisen unserer Zeit vorbereitet zu sein.

Dabei sind einige Begrifflichkeiten definiert. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) umschreibt das so: Gefahren- und Schadenslagen können sich derart zuspitzen, dass die alltäglichen Maßnahmen und Mittel für die Vermeidung bzw. Reduzierung von Schäden nicht mehr ausreichen. Es entsteht eine Krisensituation. Die Ursachen hierfür können vielfältig sein: Es können plötzliche Geschehnisse sein wie beispielsweise eine Sturzflut, ein großflächiger Brand oder ein Terroranschlag. Oft sind es aber auch schleichende Prozesse, wie extreme Trockenheit oder eine Pandemie, die sich zu Krisen ausweiten können. Das BBK-Glossar definiert eine Krise als eine „vom Normalzustand abweichende Situation mit dem Potenzial für oder mit bereits eingetretenen Schäden an Schutzgütern, die mit der normalen Ablauf- und Aufbauorganisation nicht mehr bewältigt werden kann, so dass eine ‚Besondere Aufbauorganisation‘ (BAO) erforderlich ist“. Mit anderen Worten handelt es sich immer dann um eine Krise, wenn die alltäglichen Mittel und Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um die negativen Folgen einer eskalierenden Gefahren- bzw. Schadenslage abzuwehren. Wenn sich eine Krise weiter zuspitzt, nicht mehr nur einen Ort betrifft aber eben doch örtlich begrenzt ist, spricht man vom Außergewöhnlichen Ereignis.

Bei dem Außergewöhnlichen Ereignis handelt es sich also um einen Begriff aus dem Bereich der Gefahrenabwehr und der Katastrophe. Definiert ist das Außergewöhnliche Ereignis im § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz. Für die Abwehr von Gefahren innerhalb der Stadt Barsinghausen ist die Stadt Barsinghausen verantwortlich. Das muss die Stadt mit eigenen Kräften erledigen. Wenn aber Gefahren so groß werden, dass die eigenen Kräfte nicht ausreichen, dann haben wir es mit einem Außergewöhnlichen Ereignis zu tun. Das können Hochwasser, Flugzeugabstürze oder Ähnliches sein. Wenn sich die Gefahr dann weiter steigert, haben wir es mit einer Katastrophe zu tun. Das außergewöhnliche Ereignis sowie den Katastrophenfall stellt die Region Hannover fest, die dann auch für die weiteren Aktionen die Verantwortung trägt. Das Außergewöhnliche Ereignis ist also für Gefährdungen unterhalb der Katastrophenschwelle aber oberhalb der Leistungsfähigkeit der Kommune die richtige „Lage“. Nach der Feststellung kann die Kommune Hilfe von Dritten anfordern und wird dann so unterstützt. Unterstützung kann man dann auch durch die Region, das THW, das Land Niedersachsen im eigenen Krisenstab bekommen. Bei der Kostenträgerschaft bleibt dann auch nicht alles bei der Kommune hängen.
BBK: Auf Krisen vorbereitet sein – das Krisenmanagement: Das Krisenmanagement schafft die konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen, um die außergewöhnliche Situation schnellstmöglich wieder in den Normalzustand zu bringen bzw. die negativen Konsequenzen so gering wie möglich zu halten. Das Krisenmanagement beinhaltet dabei Maßnahmen zur Vorbereitung auf sowie zur Bewältigung, zur Vermeidung weiterer Eskalation und zur Nachbereitung von Krisen. Bei der Stadt Barsinghausen gibt es dafür den Stab für außergewöhnliche Ereignisse der in solchen Situationen zusammentritt und gemeinsam versucht, Gefahren von der Bevölkerung und den Sachgütern fernzuhalten und die Situation wieder zu einem Normalzustand zu führen. Weitere Ausführungen zu dem Thema finden Sie auf der Homepage der Stadt Barsinghausen unter der Rubrik Rathaus – Notfälle und Krisen – Außergewöhnliches Ereignis. So wie in diesem Artikel werden wir zukünftig auch über die anderen Punkte des neuen Krisenplans berichten. Wer auf die Berichterstattung zu den Ereignissen nicht warten möchte, kann sich im Internetauftritt der Stadt Barsinghausen schon jetzt in der Rubrik Rathaus – Notfälle und Krisen weiter informieren. Der Internetauftritt wurde erstellt, um die Bevölkerung auf die möglichen Ereignisse vorzubereiten und ihnen Handreichungen für eine optimierte Vorsorge für Krisensituationen zu ermöglichen. Dazu gehört unter anderem eine Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Darüber hinaus finden Sie auf dieser Seite Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung sowie die Kontaktdaten zu den übergeordneten Behörden wie der Region Hannover als zuständiger Katastrophenschutzbehörde und zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Weitere Informationen zu Themen wie Stromausfällen, Starkregenereignissen, Störfallbetrieben oder Jodblockaden sind dort aufbereitet hinterlegt. Zu den einzelnen Ereignissen finden sich auch Links zu weiteren Quellen, insbesondere zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, aber auch zu Kartenwerken der Region und des Landes Niedersachsen. Dennoch scheint der wichtigste Baustein die eigene Vorsorge, beispielsweise mit Trinkwasser und ausreichend eingelagerte Speisen zu sein, denn die Stadt und die Hilfsorganisationen werden nicht 36.000 Einwohnerinnen und Einwohner versorgen und betreuen können. „Alle werden sich noch an die skurrile Situation zu Anfang von Corona erinnern, als es in ganz Deutschland plötzlich kein Toilettenpapier und kein Mehl mehr gab“ so Kramer, und weiter: „Wenn Sie sich also einmal etwas Zeit für die eigene Vorsorge nehmen könnten, sind Ihnen die Druckwerke und Checklisten eine gute Hilfe für die eigene Vorbereitung auf eventuelle Krisen.“

Foto: Krüger