Radverkehrskonzept: Stadt richtet Fahrradzone am Spalterhals ein und weist Fahrradstraßen aus

BARSINGHAUSEN (red).

Im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes hat die Barsinghäuser Stadtverwaltung am Schulzentrum am Spalterhals eine sogenannte Fahrradzone ausgewiesen. Die entsprechende Ausschilderung wird nach derzeitigem Stand am Mittwoch vorgenommen. Mithilfe großflächiger Banner sollen zudem insbesondere die Autofahrerinnen und Autofahrer auf die damit zusammenhängenden neuen Regelungen hingewiesen. Ein weiterer Schritt bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes ist die Einrichtung von Fahrradstraßen auf Teilen der Berliner Straße und des Gänsefußwegs. „Mit diesen Maßnahmen sind zentrale Aspekte des von uns entwickelten Planes zur Förderung des Radverkehrs umgesetzt worden“, sagt Michael Barth aus dem Bau- und Planungsamt. Wie Michael Dettmann, Leiter des Tiefbauamtes, und Eric Möhle aus dem Ordnungsamt ergänzen, sollen die zunächst zwei Banner am Beginn der Fahrradzone am nördlichen und südlichen Ende Straße am Spalterhals aufgestellt werden. „Die Fahrradzone umfasst außerdem die Straßen Holunderweg, Steinweg, Vier-Linden-Platz und Friedensplatz. Dort wie auf den beiden Fahrradstraßen gelten dann unter anderem Tempo 30 und Rechts-vor-links-Regelungen“, führt Eric Möhle weiter aus. Darüber hinaus haben Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gegenüber Autos, Motorrädern und Lastwagen Vorrang. „Das bedeutet, dass die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Radfahrerinnen und Radfahrer nicht behindern dürfen“, erklärt er das Ziel einer Fahrradzone. Deshalb müssen Autofahrerinnen und Autofahrer auch einen ausreichenden Abstand zu den Radlerinnen und Radlern einhalten, fügt Tiefbauamtsleiter Michael Dettmann an. „Ausreichend meint in diesem Fall 1,5 Meter“, so Michael Dettmann weiter. Sollte der Abstand nicht eingehalten werden, bestehe ein Überholverbot, ergänzt er. In der Fahrradzone und auf den Fahrradstraßen dürfen Radler auch nebeneinander auf der Straße fahren, fügt Michael Barth als Verantwortlicher für die Konzepterarbeitung an. „Zudem ist der Gehweg für Radlerinnen und Radler freigegeben.“ Gleichwohl müssen diese aber auf die Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht nehmen. „Um die motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die geänderten Regelungen hinzuweisen, sind auch Piktogramme auf die entsprechenden Straßenabschnitte aufgebracht worden und Verkehrszeichen aufgehängt worden“, so Eric Möhle vom Barsinghäuser Ordnungsamt weiter. In der Vergangenheit habe es sich in Sachen Sicherheit und Akzeptanz als zielführend erwiesen, auf möglichst vielfältige Weise für Veränderungen in der Verkehrsführung hinzuweisen. „Aus diesem Grund haben wir auch den Kontakt zu den Schulen gesucht“, betont Michael Barth.

Bild: Stadt