Rat fasst Beschlüsse im Umlaufverfahren

BARSINGHAUSEN (red).

Der Rat der Stadt Barsinghausen hat die noch ausstehenden Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 7. Juli nunmehr im Umlaufverfahren gefasst. Am 7. Juli fand zuletzt eine Sitzung des Rates der Stadt Barsinghausen in der sogenannten Hybridform statt. Dabei war ein Teil des Rates im Zechensaal des Besucherbergwerkes Klosterstollen vor Ort, während sich die weiteren Ratsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger per Videokonferenz zugeschaltet hatten. Um bei Entscheidungen von besonderer Bedeutung Rechtssicherheit gewährleisten zu können, hatte sich Rat und Verwaltung bereits vorab darauf verständigt, drei Beschlüsse nicht in der Ratssitzung zu fassen, sondern in einem nachgeschalteten Umlaufverfahren. Die Möglichkeit dazu hatte der Gesetzgeber durch den § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz geschaffen. Auf Vorschlag von Bürgermeister Henning Schünhof mussten daher die Ratsmitglieder für die Beschlussvorlagen

Bebauungsplan Nr. 205 Änderung 2, Am Calenberger Kreisel, Prüfung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss – BV XIX/0117 B01/S01

BP 21 „Das Osterfeld“ 2. Änderung OT Barsinghausen / Hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre – BV XIX/0119 B01/S01

und

B-Plan Nr. 149 1. Änderung „Das Große Stockfeld“, OT Egestorf / hier: Prüfung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss – BV XIX/0128 B01/S01

 entscheiden, ob diese im Umlaufverfahren gefasst werden sollen und anschließend über den jeweiligen Beschlussvorschlag selbst. Nach Auswertung der Abstimmungsbögen  am 14. Juli hat sich mehr als die für die Durchführung im Umlaufverfahren notwendige Mehrheit von 4/5 der Ratsmitglieder für das Umlaufverfahren ausgesprochen und zudem mit großer Mehrheit den drei Beschussvorlagen zugestimmt. Somit kann nunmehr die Verwaltung die getroffenen Beschlüsse umsetzen. Die betreffenden Beschlussvorlagen nebst sämtlicher Anlagen können über das Ratsinformationssystem der Stadt Barsinghausen abgerufen werden.

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