Rat fasst Beschluss zu Corona-Sonderregeln

BARSINGHAUSEN (red).

Der Rat der Stadt Barsinghausen hat einen Beschluss über die weitere Anwendbarkeit von Corona-Sonderregeln für die politische Arbeit im Umlaufverfahren gefasst. Dadurch kann die Sitzung des Rates am 24. März wieder in hybrider Form stattfinden. Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum 20. März entfällt für die Stadt Barsinghausen und den politischen Gremien eine Sonderregelung aus § 182 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), nach der die Kommunen in Niedersachsen entscheiden können, ob Sie zur Wahrung des Infektionsschutzes und im Interesse der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürger, Rats- und Ausschussmitglieder sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, z.B. Gremiensitzungen als Videokonferenzen stattfinden lassen oder Entscheidungen im sogenannten Umlaufverfahren tätigen. Auf Grund der derzeitigen Infektionslage ist die Rückkehr zu  Präsenzsitzungen für Rat und Verwaltung nicht angemessen. Daher hat der Rat auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Schünhof für sich die Entscheidung getroffen, die Sonderregelungen aus § 182 Abs. 2 NKomVG weiterhin bis einschließlich des 12. Mai anzuwenden. Diese Entscheidung kann der Rat gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG treffen, wenn z.B. ein relevantes örtliches Infektionsgeschehen besteht. Diese Entscheidung hat der Rat auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Schünhof im Umlaufverfahren gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG am Freitag, 18. März 2022 getroffen.  Nach Auswertung der Abstimmungsbögen haben sich mehr als die für die Durchführung im Umlaufverfahren notwendige Mehrheit von 4/5 der Ratsmitglieder für das Umlaufverfahren ausgesprochen und mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit für die weitere Anwendbarkeit der Corona-Sonderregeln gestimmt. Die betreffende Beschlussvorlage ist nachfolgend aufgeführt. Als erste Auswirkung des getroffenen Beschlusses findet die Ratssitzung am 24. März nach Rücksprache mit der Ratsvorsitzenden Frau Schneider erneut als hybride Sitzung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können der Sitzung online beiwohnen. Bitte melden Sie sich für die Mitteilung des Zugangslinks beim Gremien- und Presseamt unter Mitteilung ihrer Emailadresse bei folgender Emailadresse an: bdr@stadt-barsinghausen.de

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