BARSINGHAUSEN (red).
Der Rat der Stadt Barsinghausen hat einen Beschluss über die Verordnung über Sperrzeiten für Gaststätten für das Stadtfest 2022 im Umlaufverfahren gefasst. Auf Vorschlag von Bürgermeister Henning Schünhof wurde der Beschluss zu der Verordnung im Umlaufverfahren gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG herbeigeführt. Nach Auswertung der Abstimmungsbögen haben sich mehr als die für die Durchführung im Umlaufverfahren notwendige Mehrheit von 4/5 der Ratsmitglieder für das Umlaufverfahren ausgesprochen und mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für die Verordnung über Sperrzeiten gestimmt. Im Jahr 2019 wurde erstmals eine Sperrzeitverordnung während der Zeit des Stadtfestes für Gaststätten im Bereich des Stadtfestgeländes und für die anliegenden Straßen erlassen. Nach Einschätzung der Polizei sowie des Veranstalters war positiv zu verzeichnen, dass die Besucherinnerinnen und Besucher nach Ende der Betriebszeit auf dem Stadtfestgelände nicht mehr in den Gaststätten im Stadtfestbereich und in den umliegenden Straßen Alkohol konsumieren konnten und es daher zu keinen weiteren Vorkommnissen gekommen ist, wo ein Einsatz der Polizei erforderlich gewesen wäre. Daher soll auch für das diesjährige Stadtfest im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr eine Sperrzeitverordnung erlassen werden.
Foto: ta