Region beharrt auf 2 Fahrradschutzstreifen auf der Hauptstraße: CDU kritisiert die Missachtung des Rates

GROß-/NORDGOLTERN (red).

Die Entscheidung der Region Hannover, die Stadtverwaltung Barsinghausen anzuweisen, für die Hauptstraße in Großgoltern eine Anordnung zu erlassen, dass beidseitig Fahrradschutzstreifen zu markieren sind, sei nicht nachvollziehbar, so der CDU-Fraktionsvorsitzende, Gerald Schroth. „Der Rat der Stadt Barsinghausen hat mit 31 zu zwei Stimmen beschlossen, nur einseitig Fahrradschutzstreifen anzuordnen. Hierbei sind insbesondere die Belange der örtlichen Ehrenamtlichen und der anliegenden Geschäftsinhaber berücksichtigt worden. Namentlich die Freiwillige Feuerwehr Großgoltern ist durch diese Maßnahme der Region extrem betroffen“, so Schroth. „Die Feuerwehrleute müssen jetzt entweder in der Eckerder Straße oder der im Müllerweg parken und zu Fuß zum Feuerwehrhaus gehen. Dies sind unzumutbare Zustände für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die die Region durch ihre Weisung verursacht. Und die Verlängerung der Einsatzzeiten  als Folge dieser Entscheidung der Region Hannover für die Bürgerinnen und Bürger sind unverantwortlich“, so Regionsabgeordneter Roland Zieseniß. „Darüber hinaus wird das ehrenamtliche Engagement der vielen Freiwilligen, die das Freibad unterhalten, konterkariert. Das durch den Verein betriebene Freibad ist auf viele Besucher angewiesen, welches jetzt viele Parkplätze verliert, was voraussichtlich zu einem Besucherrückgang führen wird. Auch die Existenz der Geschäfte in der Ortsmitte, bei denen jetzt viele Parkplätze wegfallen, kann durch die Maßnahme der Region Hannover gefährdet sein, obwohl die Region Hannover Großgoltern gerade als Siedlungsschwerpunkt im regionalen Raumordnungsprogramm festgelegt hat. Darüber hinaus ist das Vorgehen der Region Hannover willkürlich“, so Fraktionsvorsitzender Schroth, „denn an vielen vergleichbaren Stellen in der Region Hannover ist die Region nicht im Wege der Weisung vorgegangen, solche Fahrradschutzstreifen anzuordnen. Der zuständige Dezernent bzw. Regionspräsident werden deshalb aufgefordert, diese nicht nachvollziehbare Entscheidung zurückzunehmen, so Gerald Schroth und Roland Zieseniß unisono abschließend.

Foto: ADFC