Region Hannover: Das Befahren von gesperrten Straßen wird ordnungsrechtlich und strafrechtlich verfolgt

REGION (red).

Die Region Hannover hat eine weitere Vorsichtsmaßnahme getroffen: Die Einheiten des Katastrophenschutzes in der Region wurden unter Einsatzvorbehalt gestellt. Dadurch ist es möglich, bei sich verändernder Lage schnellstens Rettungskräfte zu mobilisieren und so angemessen reagieren zu können, beispielsweise bei eventuellen Evakuierungen. Außerdem noch folgender Hinweis: „Wir weisen in aller Deutlichkeit darauf hin, dass das Befahren von gesperrten Straßen verboten ist und konsequent ordnungs- oder strafrechtlich verfolgt wird. Die Kosten für Bergungseinsätze werden den Verantwortlichen in Rechnung gestellt.“