Schärfere Regeln: Bund und Länder beschließen auch 2G für den Einzelhandel

Allgemeine Impfpflicht ist für Februar vorgesehen

DEUTSCHLAND (ta). In den heutigen Gesprächen von Bundesregierung und den Ländern wurden weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beschlossen. Die geschäftsführende Bundeskanzlerin, Angela Merkel, sagte, die Lage sei ernst und die Krankenhäuser kämen an ihre Grenzen, daher sei nun ein Akt der nationalen Solidarität nötig. Der designierte Bundeskanzler, Olaf Scholz, unterstrich, sich nicht impfen zu lassen, müsse Konsequenzen haben. Darüber hinaus stellten die Booster-Impfungen eine logistische und große Herausforderung dar. Die Beschlüsse:

  • 30 Millionen Impfungen bis zum Jahresende 2021
  • Bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt die 2G-Regel.
  • Die 2G-Regel soll auch auf den Einzelhandel ausgeweitet werden – ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
  • In Schulen gilt eine generelle Maskenpflicht.
  • Eine Allgemeine Impfpflicht soll im Laufe des Februars eingeführt werden.
  • Bei Treffen mit nicht geimpften Personen treten Kontaktbeschränkungen ein. Erlaubt sind in diesem Fall nur noch Treffen von Personen des eigenen Haushalts mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt.
  • Ab einer Corona-Inzidenz von 350 müssen Klubs und Diskotheken schließen.
  • Für private Treffen und Veranstaltungen gelten Grenzen für die Zahl der Teilnehmer.
  • Die Bundesländer können Regeln in eigener Verantwortung noch verschärfen.
  • Für die Wirtschaft sind weitere Corona-Hilfen vorgesehen.

 

Foto: Bundesregierung / Kugler