BARSINGHAUSEN (red).
Bei vielen kleineren Straftaten muss der „Verletzte“ zunächst versuchen, sich mit dem
„Beschuldigten“ außergerichtlich zu versöhnen, ehe er eine Privatklage vor dem Strafgericht erheben kann. Für diesen in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuch ist das Schiedsamt die zuständige Stelle.
Solche Schlichtungsverhandlungen finden z. B. statt bei Hausfriedensbruch, Verstoß gegen das
Nachbarrecht, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, vorsätzlicher und fahrlässiger
Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Wie die Erfahrung zeigt, werden über die Hälfte der Fälle gütlich – nämlich durch eine
rechtsverbindliche Schlichtung – beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen. Der Schiedsmann Günther Gottschalk wird uns in einer Vortragsveranstaltung über das Schiedswesen umfassend informieren.
Die Siedlergemeinschaft Barsinghausen e.V. lädt alle am Thema Interessierten zu dieser informativen Veranstaltung für Mittwoch, den 22. Oktober 2014 um 19:30 Uhr in die Aula der Adolf-Grimme-Schule, Langenäcker 38, herzlich ein.
Die Veranstaltung ist offen für jedermann, der Eintritt ist frei.