„Schottergärten“ sind in Niedersachsen rechtswidrig

Der Nabu fordert die Kommunen auf, geltendes Recht auch umzusetzen

BARSINGHAUSEN/NIEDERSACHSEN (red). „Wir freuen uns, dass die Landesregierung endlich für Klärung gesorgt hat. Nun haben es alle Gemeinden schriftlich: Schottergärten sind rechtswidrig! Diese Rechtsauffassung vertritt der NABU Barsinghausen schon seit Jahren“, sagt Barsinghausens Nabu-Vorsitzende Elke Steinhoff. In einem Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz werden alle Kommunen aufgefordert, das geltende Recht umzusetzen, die Gartengrundstücke zu kontrollieren sowie im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens ggf. eine Umgestaltung zu verlangen und Bußgelder zu verhängen. Nach der Niedersächsischen Bauordnung, § 9, Absatz 2, sind nicht überbaute Flächen als Grünflächen zu gestalten, d.h. die Vegetation muss überwiegen. Platten, Pflaster und Schotter sind nur in geringem Maße zulässig. Die Kommune (Untere Bauaufsichtsbehörde) muss sich für die Begrünung einsetzen, denn es besteht ein öffentliches Interesse daran, wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- und Tierwelt zu schaffen, für ein ansprechendes, die Gesundheit förderndes Ortsbild zu sorgen und den Anforderungen des Klimaschutzes zu entsprechen. Der NABU fordert die Kommunen auf, geltendes Recht endlich durchzusetzen. Freundliche Appelle reichen angesichts der verheerenden Zunahme lebloser Schotter- und Pflasterflächen nicht mehr aus. Die NABU-Broschüre „Vorgärten in Barsinghausen“ gibt Hilfestellung für die Anlage vielfältiger, pflegeleichter Vorgärten.

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