„Klare Einstufung nicht immer leicht“ / NABU begrüßt Überprüfungen
BARSINGHAUSEN (ta). Zum Thema Schottergärten, die in Niedersachsen untersagt sind, hatten die Grünen mehrere Fragen an die Stadtverwaltung gerichtet, die nun im Bauausschuss von Fachdienstleiterin Michaela Klank beantwortet wurden. Sie gab eingangs zu bedenken, dass die Stadt flächendeckende Kontrollen von Grundstücken personell eigentlich nicht leisten könne, bei Verstößen würden die betreffenden Bürger aber angeschrieben. In Barsinghausen gäbe es rund 9000 bebaute Grundstücke und nach und nach würden die Straßenzüge in allen Ortsteilen überprüft. Dieses Vorgehen spreche sich in der Nachbarschaft rum, wie Rückmeldungen und Nachfragen bestätigten. Bislang seien 850 Vorgärten von Grundstücken überprüft worden, wobei 150 Steingärten festgestellt worden seien, was wiederum einem Anteil von knapp 18% entspreche. Bei Verstößen sei den Eigentümern die Möglichkeit gegeben worden, den Zustand zu ändern – zwölf Eigentümer hätten daraufhin den Rückbau der Schottergärten angekündigt beziehungsweise auch durchgeführt. Nicht in jedem Fall wäre eine Anordnung zur Umgestaltung ermessensfrei möglich, da es durchaus diskutable Einzelfälle gäbe. Die Stadt setze hinsichtlich der Vermeidung oder zum Rückbau von Steingärten weiterhin auf eine aktive Beratung und Aufklärung der Eigentümer, Sanktionierungen seien derzeit allerdings nicht vorgesehen, informierte Klank. Olaf von Drachenfels vom NABU Barsinghausen begrüße die Überprüfungen durch das Bauamt und fragte, ob eventuell auch ein externes Büro mit eingebunden werden könnte. Diesem Vorschlag erteilte Baudirektor Ingo Ellerkamp eine Absage, denn ein zusätzlicher Dienstleister sei auch mit Kosten verbunden.
Foto: privat