Schwangerschaftsabbrüche: Statement von Gesundheitsministerin Behrens zur Abschaffung des § 219a StGB

NIEDERSACHSEN (red).

„Die Abschaffung des § 219a StGB ist wichtig. Für Frauen ebenso wie für Ärztinnen und Ärzte. Zieht eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung, muss sie sich so gut und so niedrigschwellig wie möglich informieren können. Mit einer solchen Entscheidung sind viele Fragen verbunden. Jede Frau sollte die Möglichkeit haben, sich umfassend mit dem Thema auseinanderzusetzen, bevor und während sie professionelle Beratung in Anspruch nimmt. Es ist vollkommen absurd, dass betroffene Frauen keine fundierten Informationen im Internet finden können bzw. nicht finden dürfen. Ärztinnen und Ärzte müssen und sollen Frauen beraten und begleiten. Dazu gehört, dass sie ihre Patientinnen über unterschiedliche Eingriffsarten informieren, ihnen mit professionellem Rat zur Seite stehen. Das hat nichts mit Werbung zu tun. Deswegen ist es gut und überfällig, dass das Informationsverbot nun endlich fallen soll, die Bestrafung abgestellt und verhängte Strafen aufgehoben werden. Mit der heutigen Beratung des Gesetzentwurfes zur Aufhebung § 219a StGB im Bundesrat ist ein wichtiger Weg beschritten worden, den ich persönlich mit großer Überzeugung unterstütze.“

Zum Hintergrund: Mit der heutigen ersten Beratung im Bundesrat hat das Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung des § 219a StGB eine wichtige Station passiert. Auf der nachfolgenden Internetseite des Ministeriums sind viele Informationen zu den Themen Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbruch hinterlegt:

www.ms.niedersachsen.de/startseite/frauen_gleichstellung/frauen_gesundheit/schwangerschaftskonflikt_schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftskonfliktberatung-und-schwangerschaftsabbrueche-14177.html

Foto: Nds. Sozialministerium