Senioren der IG Metall informieren sich über das Grundgesetz

BARSINGHAUSEN (red).

Verwaltungsjurist Wilfried Gaum referiert.

Die Seniorengruppe Barsinghausen der IG Metall informiert sich in einer Versammlung am kommenden Mittwoch, 12. Februar, um 14 Uhr im Naturfreundehaus Barsinghausen über „75 Jahre Grundgesetz – was steht da drin, welche Änderungen werden angestrebt, wer schützt die Grundrechte?“. Zu diesem Thema referiert Wilfried Gaum, Verwaltungsjurist und Lehrbeauftragter für die Ausbildung niedersächsischer Verwaltungsangehöriger und in der Region Barsinghausen aus vielfältigem Freiwilligenengagement bekannt. Gäste sind sehr willkommen. Es ist ja ein großes Glück, dass die Menschen hierzulande haben: „Das Grundgesetz“, so Rolf Wittkohl (stellvertretender Vorsitzender der IGM-Seniorengruppe). Ihm zufolge gibt es derzeit nur in 24 Ländern der Erde vollständige Demokratien. Alle diese Länder zeichnen sich u.a. durch hohe politische Teilhabe, starke bürgerliche Freiheiten, ein vom Volk in freier und geheimer Wahl gewähltes Parlament, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive und Judikative und die sogenannte vierte Gewalt, die Pressefreiheit) aus. Deutschland gehört zu diesen Ländern und hat als oberste rechtliche Grundlage das Grundgesetz. Nachgeordnete Gesetze dürfen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Dieses Glück der Freiheitsrechte hat einst Milva in ihrem weltbekannten Lied „Freiheit in meiner Sprache heißt Liberta“ auf sehr eindrucksvolle Weise zum Ausdruck gebracht und zugleich auch Menschen in diktatorischen, autokratischen und weiteren Staaten eine Stimme gegeben, die Freiheitsrechte herbeisehnen und dafür eintreten, und deshalb zum Teil verfolgt, eingekerkert, gefoltert oder gar umgebracht werden.

Das Grundgesetz (ein wirklich großes Glück für die Menschen hierzulande) erhebt den Anspruch, die grundlegenden Freiheits- und Persönlichkeitswerte aller Bürger zu schützen. Fragt man im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis nach den Grundrechten, so werden von den 141 Artikeln des Grundgesetzes nur wenige genannt. Zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit, die Demonstrationsfreiheit, die Pressefreiheit, die Wahlfreiheit, die Religionsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und der Schutz der Menschenwürde. Letztere steht an erster Stelle des Grundgesetzes im Artikel 1 mit den Worten „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Eine ganz wichtige Verpflichtung für den Staat und alle, die in unserem Staat leben. Von den 141 Artikel des Grundgesetzes kennen viele nur einen Teil und einige sind auch völlig ahnungslos, so Wittkohl. Es lohne sich, im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis und anderswo zu fragen: „Wer kennt aus der Runde die meisten der 141 Grundgesetz-Artikel?“ und sich dabei auch per Lektüre des Grundgesetzes weiterzubilden und die Erfahrung zu machen, welche hervorragenden Freiheitsrechte wir hierzulande haben. Die Bundeszentrale für politische Bildung versende für Privatpersonen auf Bestellung maximal zwei kostenlose Exemplare des Grundgesetzes. Freiheitsrechte, die ein Mensch kennt und schätzt , die hält er ein und für die tritt er ein, die lässt er sich nicht nehmen. Es lohnt sich, die Grund- und Freiheitsrechte hierzulande zu kennen. Dazu will die Versammlung kommenden Mittwoch beitragen, so Erich Zirke (Vorsitzender der IGM-Seniorengruppe).

Zirke erklärte weiter, das Grundgesetz sei auch als Antwort auf die Fehler der Weimarer Republik und den Nationalsozialismus entstanden und sei deshalb auch die antifaschistische, antitotalitäre und freiheitliche Lehre aus dieser Zeit als oberstes Gesetz hierzulande. Kein nachrangiges Gesetz und niemand dürfe gegen das Grundgesetz verstoßen. Individuelle Handlungen und Äußerungen können verfassungsfeindlich sein, wenn sie gezielt gegen die Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet sind. Als Beispiele derart rechtswidrigem Reden und Handeln nannte Zirke Hassrede und Aufruf zu Gewalt, Leugnung des Holocaust, Aufrufe zur Abschaffung der Demokratie, Ausbreitung von extremistischem Gedankengut, gewalttätige Aktionen, Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen. Diese Beispiele verdeutlichen, so Zirke, dass Verfassungsfeindlichkeit sowohl durch Worte als auch durch Taten zum Ausdruck kommen und derartiges hierzulande leider zunehme. Deshalb sei es sehr wichtig, dass Grundgesetz gegen Verfassungsfeinde zu schützen. Es sei erfreulich, dass viele Bürger demonstrativ und auf andere Weise gegen verfassungsfeindliche Kräfte und für den Schutz des Grundgesetzes eintreten.

Der Referent werde auch, so Zirke und Wittkohl, über jüngst vom Bundestag beschlossene Änderungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz und über Initiativen von Parteien und anderen zur parlamentarischen Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes berichten. Also insgesamt eine sehr interessante und informative Versammlung: Nichts wie hin.

Fotos: privat