Siedler nehmen zum umstrittenen Heizungsgesetz Stellung

HOHENBOSTEL (red).

Zum umstrittenen und noch nicht beschlossenen Heizungsgesetz teilt der stellvertretende Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Hohenbostel, Hans-Joachim Tilgner, mit: „Durch das neue GEG-Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme und Kälteerzeugung in Gebäuden (sog. Heizungsgesetz) wurde auch häufig das Wort „Enteignung“ ins Spiel gebracht. Wir wollen einmal das Wort „Eigentum“ genauer betrachten. Was ist Eigentum? Eigentum ist die Bezeichnung des Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsprechung dies zulässt. In Abgrenzung zum Besitz, der eine zweckgebundenes, tatsächliches Verhalten des Menschen zu einer Sache beschreibt und daher empirisch faktischer Natur ist, ist Eigentum ein praktischer normativer Begriff, der nicht vorschreibt was ist, sondern was gilt. Eigentum ist in den meisten Verfassungen als Grundrecht geschützt, aber nicht inhaltlich bestimmt. Eigentum ist eine Rechtsposition, die ein Rechtssubjekt im Verhältnis zu einer bestimmten Sache einnimmt, soweit Wikipedia, Eigentum ist auch durch das BGB § 903 geschützt: Das Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Es umfasst die Befugnis, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Der Eigentümer kann mit der Immobilie machen, was er möchte. Er kann diese umbauen (mit Genehmigung), vermieten oder verkaufen. Auch ist das Eigentum geschützt durch die Art. 14,15 und 17 Im Grundgesetz. Das Grundgesetz sagt: Eigentum sind alle konkreten Vermögenswerten Rechte, die dem Einzelnen als Ausschließlichkeitsrechte zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet sind und die das einfache Recht zu einem bestimmten Zeitpunkt als Eigentum definiert. Eigentum ist somit auch Grundeigentum (Grundvermögen, umgangssprachlich somit Grundbesitz), somit das Eigentum an Grundstücken, Immobilien, grundstücksgleichen Rechten oder beschränkten dinglichen Rechten. Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und zu vererben. Zum Vermögen hingegen gehören nicht fassbare Werte wie Aktien, Bankguthaben oder Forderungen.

Auch das Verfassungsgericht hat sich mit dem Begriff befasst, mit der Erkenntnis: Eigentum ist ein wichtiges Recht. Hier wurde auch die Enteignung auf das Heizungsgesetz ins Spiel gebracht. Damit hat man schon viele Mitglieder und Bürger zum Verzweifeln gebracht. „Das Eigentum ist ein wichtiges Freiheitsrecht, dass die Menschen auch wirtschaftlich in die Lage versetzen soll, ein selbstbestimmtes, ein freies Leben zu führen. Selbst wenn es einen gesellschaftlichen Wandel gäbe, könne man das Eigentumsrecht nicht aus den Angeln heben. Eine Enteignung würde die Entziehung von Eigentum voraussetzen. Deshalb nur allgemein: Nicht jede Beschränkung von Eigentumsbefugnissen ist eine Enteignung“, so das Verfassungsgericht. Auch wenn Bündnis 90, SPD und Linke die Eigentumsrechte beschneiden oder abschaffen möchten, so ist doch das Eigentum geschützt. Zu den Vorwürfen zum sogenannten Heizungsgesetz kann keiner enteignet werden. Aber es wird viele Klagen nach sich ziehen, weil die Forderungen in diesem Gesetz nicht klar mit den konkurrierenden Gesetzen abgestimmt sind. Somit muss sich keiner Gedanken machen und kann alles ruhig abwarten“, so die Siedlergemeinschaft.

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