HOHENBOSTEL (red).
Die Siedlergemeinschaft Hohenbostel-Bördedörfer teilt mit: „Durch eine Gesetzesänderung soll es für Mieter einfacher werden ein Balkonkraftwerk anzubringen. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Gesetzesänderung. Es geht um eine Änderung im Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Die sogenannten Steckersolaranlagen werden in den Katalog der baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung der Mieter einen rechtlichen Anspruch hat. Anders als bisher können damit Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Aber es bleibt im Grunde dabei, der Vermieter hat das letzte Wort. Die Zustimmung des Vermieters für ein Balkonkraftwerk hängt letztlich von allen technischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen ab. So kann der Vermieter, z.B. auf eine Energiesteckdose und Stecker bestehen und dass die Installation von einem Fachmann (Elektromeister) ausgeführt wird. Die Haftung bei Schäden ist hier eine komplizierte Angelegenheit, die noch nicht sicher geklärt ist. Denn der Mieter ist hier der Eigentümer.
Immer mehr Kommunen stellen die Beihilfen bzw. Förderungen für Balkonkraftwerke ein. So hat auch Barsinghausen beschlossen, die Förderung einzustellen. Der Sinn der Balkonkraftwerke wird von Kritikern in Frage gestellt. Denn die Leistung und die wirtschaftliche Rechtfertigung sagen hier etwas Negatives aus. Der Vorteil für die Nutzung ist nicht sehr hoch. Im Sommer wird der meiste erzeugte Strom kostenlos ins Netz abgeführt. Im Winter, wenn wirklich viel Strom benötigt wird, trägt das Balkonkraftwerk wenig dazu bei. Auch wird der überschüssige Strom hier unkontrolliert in das Netz eingeleitet und überlastet das Stromnetz. Man darf nicht das einzelne Balkonkraftwerk betrachten, sondern die Masse macht es hier. Dies trifft aber auch für Photovoltaikanlagen zu. Unser Stromnetz ist einfach überlastet und es bedarf immer wieder vielen Tricks der Überwachung, dass unser Stromnetz noch nicht zusammen gebrochen ist. Hierzu zählt auch, dass immer wieder Hunderte von Terrawatt zum Teil kostenlos oder verbilligt ins Ausland abgegeben werden müssen. Diese Kosten werden wieder über den Strompreis an die Verbraucher weitergegeben und diese müssen den Unsinn bezahlen. Wer sich also für ein Balkonkraftwerk entscheidet, sollte sich überlegen bzw. erkundigen, ob es sich wirklich lohnt. Es hat aber einen Vorteil, man kann sein Klimagewissen beruhigen“, so die Siedlergemeinschaft.