Silvester: Böllern und Ansammlungen auf dem Zechengelände verboten

BARSINGHAUSEN (ta/red).

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das generelle Böllerverbot am Silvester- und Neujahrstag in Niedersachsen aufgehoben hat, sind die Landkreise und Städte dabei, eine Liste mit belebten Plätzen und Straßen zu erstellen, wo das Zünden von Feuerwerk trotzdem verboten bleibt. Die Region Hannover wird dazu in Kürze noch eine Allgemeinverfügung erlassen. Für Barsinghausen hat das städtische Ordnungsamt der Region das gesamte Zechengelände samt Halde für ein Verbot gemeldet. Das teilte jetzt Fachdienstleiterin Julia Manegold auf Anfrage von Deister Echo mit.

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