Spätester Aussaattermin für Blühstreifen wird verlängert

BARSINGHAUSEN/REGION (red).

Im Rahmen der Fördermaßnahme BS1 des Programms NiB-AUM wird die Anlage und Pflege von einjährigen Blühstreifen bzw. Blühflächen auf Ackerland gefördert. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von zusätzlichen Streifenstrukturen sowie von Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen für Wildtiere und -pflanzen in der Agrarlandschaft. Die Teilnehmer an dieser Maßnahme sind laut Richtlinie verpflichtet, die Blühpflanzenmischung bis spätestens zum 15. April auszusäen, in diesem Jahr ist das aber ein Feiertag (Karfreitag). Aufgrund der Feiertagsregelung wird der späteste Aussaattermin in BS1 in diesem Jahr auf den 19. April verlängert.

Fotos: Gerheide Knüttel / ta