SPD-Stellungnahme zur Windenergie: „Ohne RROP könnte ein Anlagen-Wildwuchs im gesamten Stadtgebiet entstehen“

EGESTORF (red).

Zur Diskussion um den geplanten Windpark bei Egestorf teilt der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins, Reinhard Dobelmann mit: „Die SPD tritt für den Ausstieg aus der Kernenergie und für den Klimaschutz ein. Da Solarenergie nicht ausreichen wird, den Energiebedarf zu decken, sind wir jedenfalls vorübergehend auf die Nutzung der Windenergie angewiesen. Auch moderne Windenergieanlagen führen zu Geräuschimmissionen und allein schon aufgrund ihrer Höhe zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Beim Betrieb der Anlagen ist mit Gefahren für die Vogelwelt zu rechnen. Unser Interesse ist es, Transparenz über die möglichen Folgen der Klage gegen das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2016 zu schaffen. Durch das RROP sind die Windvorranggebiete „Barsinghausen / Seelze – Mühlenberg“ und „Barsinghausen / Gehrden / Wennigsen – Degersen“, das zu einem geringen Teil auf Barsinghäuser Gebiet liegt, festgeschrieben worden. Gegenwärtig wären nur an diesen Standorten Windenergieanlagen zulässig. Im übrigen Stadtgebiet gilt demnach zurzeit ein Verbot für Windenergieanlagen. Die SPD-Fraktion sieht es als notwendig an, dass alle Verfahrensschritte im offenen Dialog mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erörtert werden. So haben wir uns bereits im Januar für eine Bürgerinformation ausgesprochen. Die Vorentwurfsunterlagen, die bereits erarbeitet wurden, und die naturschutzfachlichen Gutachten, die im Bauausschuss in Wennigsen eine Rolle spielten, müssen der Öffentlichkeit und dem Rat vorgelegt werden. Es muss dargelegt werden, welche Potentialflächen und Vorranggebiete im Stadtgebiet in Betracht kommen und untersucht werden. Eine Antwort ist die Verwaltung bislang schuldig geblieben. Der Antrag der SPD Fraktion diesen Punkt auf die Tagesordnung des Bauausschusses zu nehmen, wurde abgelehnt. Da die Klagefrist erst im August abläuft, wäre auch noch genügend Zeit gewesen, den Normenkontrollantrag zurückzustellen und die Karten offen auf den Tisch zu legen. Anders als in Wennigsen ist im Bauausschuss auf eine notwendige rechtliche Beratung durch das Fachanwaltsbüro verzichtet worden. Es muss aber Klarheit für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt hergestellt werden, wie es nach einem Erfolg der Klage in Wennigsen, Gehrden und Barsinghausen mit der Windenergie weitergehen soll. Ohne das RROP könnte ein ungewollter Wildwuchs von Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet und darüber hinaus entstehen. Mit dem Aufstellungsbeschluss für den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie vom 29.08.2017 mit Steuerungswirkung wollen wir von der Stadtverwaltung wissen, wie die Vorranggebiete im gesamten Stadtgebiet abgegrenzt werden sollen, welche Höhenbegrenzungen möglich sind, wie das Landschaftsbild und die Wassergewinnung geschützt werden können. Antworten auf diese Fragen haben wir nicht bekommen“, moniert Dobelmann.