Spendennachweise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt vereinfacht

Die Stadtverwaltung informiert

BARSINGHAUSEN (red). Das Bundesfinanzministerium hat einige steuerliche Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit den Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen des Ukraine-Konflikts erlassen. Dazu gehört unter anderem eine Vereinfachung für den Nachweis von Spendenzahlungen. Statt einer Zuwendungsbestätigung genügen fortan beispielsweise Kontoauszüge, Lastschrifteinzugsbelege und PC-Ausdrucke bei Online-Banking. Das städtische Amt für Finanzen wird vor diesem Hintergrund nicht wie ursprünglich geplant Spendenbescheinigung an die Helferinnen und Helfer ausstellen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der jetzt erlassenen Vereinfachung ist nach Angaben des städtischen Amtes für Finanzen, dass die Zahlungen auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts eingehen. Die Regelung gilt für alle Zuwendungen, die im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 31. Dezember 2022 auf das Sonderkonto eingezahlt wurden. Die Stadt Barsinghausen sammelt indessen weiterhin für seine Partnerstadt Kovel Spenden auf dem Konto DE29 2515 1270 0000 2686 49. Mithilfe dieses Geldes sollen insbesondere solche Produkte in Barsinghausen gekauft und dann über die regelmäßigen Hilfstransporte in die Ukraine gebracht werden, die in dem Land kaum oder gar nicht mehr erhältlich sind. Außerdem werden Hygieneartikel, medizinische Produkte und lagerfähige Lebensmittel mit diesem Geld beschafft. Ein weiterer Teil der Spenden wird für die Geflüchteten, die mittlerweile in Barsinghausen angekommen sind, genutzt. Bislang sind knapp 47.000 Euro auf dem Spendenkonto eingegangen.

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