HOHENBOSTEL (red).
Das Lehrpersonal und die Schulleitung, aber ganz besonders die Schülerinnen und Schüler der Wilhelm-Busch-Schule können aufatmen: nach Pfingsten wird die Sperrung des Schulhofes und des „Grünen Klassenzimmers“ aufgehoben, das Areal im Bereich der Zuwegung bleibt weiterhin gesperrt. Diese Entscheidung traf die Stadt nach einer erneuten Beprobung in Absprache mit der Region Hannover. „Die Untersuchung, die zur Sperrung führte, war eine abfallrechtliche Analyse des Bodens“, erläutert Nadin Quest, Fachdienstleiterin für den Bereich Schule, Sport und Kultur. Im Vorfeld der Sanierung des Schulhofes war es für den zuständigen Fachdienst Gebäudewirtschaft zunächst einmal relevant zu wissen, wie sich der Untergrund und die Asphaltdecke zusammensetzen, um die Entsorgung des Aushubs hinsichtlich der Kosten und des Zeitaufwands richtig kalkulieren zu können. Bei dieser abfallrechtlichen Untersuchung wurde die Zusammensetzung der Oberfläche sowie des Bodens in 40 und 60 Zentimeter Tiefe beprobt. Es fanden sich Benzo(a)pyrene sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe. „In Absprache mit dem untersuchenden Institut, unserer Tiefbauabteilung und der Landesschulbehörde haben wir uns vorsorglich für die Sperrung des Schulhofes entschlossen“, so der Erste Stadtrat Dr. Thomas Wolf. Bei einem kurz danach stattfindenden gemeinsamen Ortstermin, an dem auch Vertreter des Fachbereichs Umwelt der Region teilnahmen, wurde vereinbart, eine bodenschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen. Diese betrachtet schwerpunktmäßig den sogenannten „Wirkpfad Boden-Mensch“. Besonders das Feinkorn spielt bei der Analyse eine Rolle. Bei der abfallrechtlichen Untersuchung machte dies jedoch nur geschätzt 10% bis 20% der Probe aus. Außerdem sind anders als bei der abfallrechtlichen Deklaration nur die obersten 2 cm (zur Beurteilung des inhalativen Aufnahmepfads) bzw. bis 10 cm (Kontaktbereich für orale und dermale Schadstoffaufnahme) relevant. „Die erhöhten PAK-Gehalte waren zwar ein Hinweis, dass auch in der relevanten Feinfraktion, also bei Körnern mit einer Größe von unter 2 mm, im oberflächennahen Bereich Überschreitungen möglich sind“, erläutert der Baudirektor Alexander Wollny. „Allerdings ließ die reine abfallrechtliche Betrachtung keine abschließende Gefahrenbeurteilung zu.“ Inzwischen liegen die Ergebnisse der bodenschutzrechtlichen Untersuchung vor. Der Prüfwert für Kinderspielflächen (Erlass des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 24.08.2018) für den relevanten Wert des Benzo(a)pyren liegt bei 0,5mg/kg. Im Bereich des „Grünen Klassenzimmers“ liegt der Wert mit 0,08 mg/kg deutlich unter den einschlägigen Prüfwerten. Dies gilt auch für den Schulhof, wo eine Konzentration von 0,09 mg/kg gemessen wurde. Auf dem Schulhof wurde der Asphalt mehrfach erneuert oder repariert. Asphaltpartikel wurden dabei aber nicht in die auflagernde Feinkornschicht eingetragen. Diese besteht überwiegend aus dem Spielsand der angrenzenden Fläche. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht spricht somit nichts gegen eine Freigabe der beiden Flächen. Lediglich im Bereich der Zuwegung wurde der Grenzwert überschritten, der Benzo(a)pyrenwert liegt hier bei 1,6 mg/kg. Diese Überschreitung ist eindeutig auf die teerhaltigen Asphaltbestandteile zurückzuführen. Das Kinderspiel auf dieser Fläche sollte daher weiterhin unterbunden werden, daher bleibt der Bereich der Überdachung und des vorgelagerten Platzes weiterhin gesperrt. „Unabhängig von der Aufhebung der Sperrung wird die Sanierung des Schulhofes an der Wilhelm-Busch-Schule weiterhin mit höchster Priorität vorangetrieben“, erklärt der Erste Stadtrat, Dr. Thomas Wolf. Aktuell finden letzte Abstimmungsgespräche mit dem Planungsbüro statt, bevor dann der endgültige Entwurf des neuen Schulhofes vorliegt.
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