Stadt fördert Angebote der digitalen Jugendarbeit

BARSINGHAUSEN (red).

Stadtrat Thomas Wolf informiert

Auch in diesem Jahr fördert die Stadt Barsinghausen wieder Vereine und Organisationen bei der Durchführung von Angeboten der Jugendarbeit gemäß der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Jugendarbeit nach §11 SGBVIII. „Es ist gerade zu diesem Zeitpunkt wichtig, auf diese Fördermöglichkeit hinzuweisen, da aufgrund der aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen nahezu alle Freizeitangebote, die in der Gemeinschaft ausgeführt werden, eingestellt wurden“, betont der Erste Stadtrat Dr. Thomas Wolf. Viele Vereine und Organisation suchen gerade jetzt neue Wege und entwickeln Konzepte, um trotz des Kontaktverbotes ihre Verbindungen zu den Kindern und Jugendlichen zu halten. „Es ist zu beobachten, dass die Vereine oft neue und moderne Wege nutzen, um Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten zu erreichen und ihnen trotz des Kontaktverbotes attraktive Angebote auf digitaler Weise zu unterbreiten“, freut sich der Erste Stadtrat. Über die Förderrichtlinie werden die drei Bereiche mehrtägige Gruppenfahrten, außerschulische Bildungsangebote und Projekte der Jugendarbeit gefördert. „Gerade die derzeitigen Bestrebungen zur Digitalisierung der verschiedensten Angebote können zu einer Projektskizze zusammengefasst und als förderungswürdiges Projekt bei uns eingereicht werden,“ betont Björn Wende von der Stadtjugendpflege. Der Chef des Stadtjugendpflegeamtes würde sich über den Eingang zahlreiche Förderanträge und den langfristigen Erhalt dieser Angebotsformen auch über die Krise hinaus freuen. Projekte können mit bis zu 500 € gefördert werden. Hierzu zählt auch die Anschaffung von Laptops, Tablets, Stativen, etc., die zur Durchführung dieses Projektes erforderlich sind. Zu beachten ist jedoch, dass von diesem Projekt auch Kinder und Jugendliche profitieren müssen, die nicht als Mitglieder in dem Verein oder Verband geführt werden. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Homepage www.kjb-barsinghausen.de einsehbar. Zudem wurde auch die Förderrichtlinie des Programmes „Generationhochdrei“ vom Landesjugendringes Niedersachsen e.V. angepasst. Hier bestehet die Möglichkeit für Microprojekte eine Fördersumme von bis zu 2.500€ oder für ein Makroprojekt ab 5.000€ zu erhalten. Weitere Informationen sind auf der Homepage www.generationhochdrei.de zu finden.

Foto: Stadt