BARSINGHAUSEN (red).
Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ist die Stadt verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und die Beteiligung daran zu erstellen. Dieser Bericht informiert u.a. über den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die von dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen. Daneben enthält er auch Angaben über die Grundzüge des Geschäftsverlaufs und die Lage der einzelnen Unternehmen. Ferner geht er auf die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt sowie die Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft ein. De Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2017 ist von der Stadtverwaltung erstellt und vom Rat der Stadt Barsinghausen am 19. September 2019 zur Kenntnis genommen worden. Die interessierte Öffentlichkeit kann den Bericht während der üblichen Geschäftszeiten der Stadt Barsinghausen im Rathaus I, Bergamtstraße 5, Zimmer 119 einsehen. Darüber hinaus ist der Beteiligungsbericht 2017 auch im Internet unter www.barsinghausen.de abrufbar.