Stadt legt Beteiligungsbericht offen

BARSINGHAUSEN (red).

Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ist die Stadt verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und die Be­teiligung daran zu erstellen. Dieser Bericht informiert u.a. über den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhält­nisse, die Besetzung der Organe und die von dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen. Daneben enthält er auch Angaben über die Grundzüge des Ge­schäftsverlaufs und die Lage der einzelnen Unternehmen. Ferner geht er auf die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt sowie die Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft ein. Der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2019 ist von der Stadtverwaltung erstellt und vom Rat der Stadt Barsinghausen am 30. September zur Kenntnis genommen worden. Die interessierte Öffentlichkeit kann den Bericht während der üblichen Geschäftszeiten der Stadt Bar­singhausen im Rathaus I, Bergamtstraße 5, Zimmer 119einsehen. Wegen der aktuellen Kontaktbeschränkungen ist dies allerdings nur mit telefonischer Voranmeldung möglich. Darüber hinaus ist der Beteiligungsbericht 2019 auch im Internet unter www.barsinghausen.de abrufbar.

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