Stadt legt Hygieneplan für Sportvereine vor

BARSINGHAUSEN (red).

Wie ist der Infektionsschutz beim Training am besten zu gewährleisten? Wie gehen wir mit Risikogruppen um? – Das sind nur zwei von zahlreichen Fragen, die sich die Barsinghäuser Sportvereine im Zuge der Wiedereröffnung ihrer Sportanlagen im Freien stellen. Die Verwaltung hat nun einen Rahmenhygieneplan vorgelegt, der den Vereinen bei den wichtigsten Fragen eine Orientierung geben soll. „Der Rahmenhygieneplan ist dabei nicht als Vorschrift seitens der Stadt zu verstehen“, erklärt der Erste Stadtrat Dr. Thomas Wolf. Vielmehr wolle die Verwaltung den Vereinen eine Hilfestellung geben, sozusagen einen Baukasten, aus dem sie sich für ihre Bedürfnisse bedienen können. Die „Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ vom 5. Mai 2020 benennt zwar die generellen Regeln, die jetzt gelten, dennoch bleiben zahlreiche Fragen offen, die vorrangig die Umsetzung betreffen. Innerhalb weniger Tage hat die Verwaltung nun einen Rahmenhygieneplan entwickelt. „Wir haben dabei in erster Linie auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und die Umsetzungshandreichen aus anderen Bereichen wie beispielsweise der Schule zurückgegriffen“, erläutert Sportamtsleiterin Nadin Quest. Allerdings müsse jeder Verein seine Anlage individuell betrachten und auch die jeweiligen sportspezifischen Vorgaben der einzelnen Sportverbände hinzuziehen. Grundsätzlich gilt, dass jede Person ständig einen Abstand von zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten hat, Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportgeräten dürfen ebenfalls nur unter Einhaltung des Mindestabstandes betreten werden. Die Nutzung von Duschen und Umkleidung ist ebenso wie die Nutzung der Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume untersagt. Eine Nutzung der Toiletten ist explizit nicht ausgeschlossen, hier muss auf eine besonders gründliche Reinigung geachtet werden. Wettbewerbe und Veranstaltungen dürfen derzeit nicht stattfinden. „Abstand halten und eine gründliche Handhygiene sind auch im Sport die Grundlage, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern“, so Dr. Wolf. Das bedeute aber auch, das für die Anreise zur Sportanlage keine Fahrgemeinschaften gebildet werden dürfen. Der Erste Stadtrat ergänzt: „Wir empfehlen zudem, den Trainingsplan zu entzerren und eine Wegeführung auf der Sportanlage einzurichten, die möglichst viele Kontaktmöglichkeiten zwischen den Aktiven unterbindet.“ Für die Gesundheitsbehörden ist es im Falle einer Corona-Infektion besonders wichtig, die Infektionsketten nachvollziehen zu können. Daher sollten die Sportvereine Name, Adresse und Telefonnummer derjenigen, die am Training teilnehmen, dokumentieren. „Wichtig ist auch, dass alle Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter über die individuellen Maßnahmen des Vereins informiert werden und diese Belehrung auch schriftlich bestätigen“, rät Amtsleiterin Nadin Quest. „Die Einschränkungen sind gewiss gewöhnungsbedürftig“, so der Erste Stadtrat Dr. Thomas Wolf. „Doch nur so können wir das Virus in den Griff bekommen.“ Generell freue er sich aber über die Möglichkeit für die zahlreichen Aktiven, wieder Sport im Freien auf den Barsinghäuser Sportanlagen treiben zu können. Sobald es weitere Vorgaben oder Empfehlungen für die Öffnung von Frei- oder Hallenbädern sowie dem Start des Sports in den Hallen gibt, wird der Rahmenhygieneplan umgehend ergänzt und den Vereinen wieder zur Verfügung gestellt.

Foto: TSV Egestorf