Stadt stellt potentielle Flächen zur Entwicklung der Windenergie vor

Vier planerische Varianten wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung den 150 erschienenen Bürgern präsentiert / „Wildwuchs“ von Windenergieanlagen soll verhindert werden / Phase der Bürgerbeteiligung läuft bis zum 18. April

BARSINGHAUSEN (ta). Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg der Region Hannover in der letzten Woche einen Strich durch das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) zur Entwicklung von Windparks gemachte hat, sind nun die Kommunen, und somit auch Barsinghausen, in der Pflicht eigene Konzepte und Flächennutzungspläne zu erarbeiten. Im Rahmen einer mehrstündigen Informationsveranstaltung hat die Stadtverwaltung in Kooperation mit dem Landschaftsarchitekturbüro Georg von Luckenwald vier denkbare Varianten zur Entwicklung von Teilflächen für die Errichtung von  Windkraftanlagen vorgestellt.

Hierzu konnten die Bürger schriftlich oder in Gruppengesprächen Stellungnahmen abgeben oder Fragen stellen. Dass die Stadt überhaupt keine Flächen für Windenergieanlagen vorhalte, sei nicht möglich, stellte Bürgermeister Marc Lahmann klar, das Klima müsse geschützt werden. Daher suche die Stadt nun mit Beteiligung der Bürger nach Standorten für erneuerbare Energien. Der Verwaltungschef begrüßte ausdrücklich das Urteil des Gerichts, das beim RROP Fehler bei den Abstandsregelungen ausgemacht habe. Vor diesem Hintergrund verliere allerdings auch der alte Teilflächennutzungsplan der Stadt für den Bereich bei Ostermunzel seine Gültigkeit. Verhindert werden solle aber in jedem Fall ein Wildwuchs von Windenergieanlagen, daher müssten nun rechtlich sichere Konzepte erarbeitet werden. Vier Varianten für Teilflächen zur Entwicklung von WEA wurden heute vorgestellt.

Variante A weist drei Teilflächen an der Autobahn westlich von Groß Munzel und von Landringhausen auf. Insgesamt umfasst der Bereich knapp 139 Hektar, der Abstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt einen Kilometer, der Abstand zu den nächsten Einzelhäusern 600 Meter.

Die Flächen der Variante B würden quasi die Kreuzung der B 65 und der Landesstraße 392 flankieren. Hier würden nur knapp 83 Hektar zur Verfügung stehen. Probleme wären die Lage im Wasserschutzgebiet sowie der Flugkorridor von Bundeswehrhubschraubern.

Die ausgewiesenen Flächen der Variante C wären mit knapp 71 Hektar noch kleiner. Sie befinden sich verstreut an der Autobahn westlich von Groß Munzel, nördlich und östlich von Holtensen sowie zwischen Ostermunzel und Lathwehren. Bestehende Probleme hier sind der Wasser- und Rastvogelschutz.

Die Flächen der Variante D umfassen über 122 Hektar. Ähnlich wie bei Variante A liegen drei Teilflächen an der Autobahn, hinzu käme hier noch eine Teilfläche nördlich von Holtensen. Die Phase der Bürgerbeteiligung läuft bis zum 18. April. In die jeweiligen Konzepte mit einfließen sollen auch Gutachten. Folgen sollen dann der Auslegungsbeschluss, die öffentliche Auslegung und schließlich ein Ratsbeschluss, welcher dann noch der Region Hannover vorgelegt werden muss. Allein die Phase der Auslegung soll bis Ende 2019 dauern, wie lange es bis zur Rechtskräftigkeit des Teilflächennutzungsplans dauert, vermochte die Stadtverwaltung nicht einzuschätzen. Sollte die Region Hannover in der Zwischenzeit ein neues RROP aufstellen, müsste die Stadt die eigenen Pläne diesem anpassen, betonte Lahmann.

Foto: ta