Stadt stellt Weichen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes bei Volkers Hof

Bauausschuss votiert einstimmig für Aufstellungsbeschluss / Kann die Stadt weitere Flächen des Parkplatz- und Grünbereichs erwerben, ist auch ein zusätzlicher Fachmarkt als Publikumsmagnet möglich 

Das Filetstück bei Volkers Hof soll gewerblich entwickelt werden.

BARSINGHAUSEN (ta). Zur Stärkung der Attraktivität der Innenstadt hat die städtebauliche Entwicklung des Bereichs Volkers Hof, und hier insbesondere die Grün- und Parkplatzfläche, in Barsinghausen Priorität. Schon seit Jahren fehlt in der südlichen Kernstadt ein Lebensmittelmarkt, auch weil sich frühere Pläne der Unternehmerfamilie Widdel für einen Markt beim City-Center zerschlagen hatten. Dementsprechend eindeutig fiel jetzt auch das Votum des Bauausschusses zum Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nummer 97 „Teilgebiet Marktstraße/ Volkers Hof“ ohne Gegenstimme aus. Als sicher gilt laut Verwaltung, dass ein Lebensmittel-Vollsortimenter hier realisiert wird. Die Fläche ist allerdings nicht gänzlich im Besitz der Stadt, es gibt auch private Eigentümer. Während eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bereits einem Verkauf der Fläche zugestimmt hat, steht die Entscheidung einer anderen Eigentümergemeinschaft noch aus. Aus diesem Grund ruhen momentan die Gespräche mit den Interessenten EDEKA und REWE. Aus Sicht der Verwaltung wäre auch eine Ansiedlung eines Elektronik-Fachmarktes als zusätzlicher Frequenzbringer für die Innenstadt wünschenswert und eine Bereicherung, aber nicht zwingend notwendig. Im weiteren Planungsverfahren zu klären gilt es noch, ausreichend Park- und Stellplätze zu gewährleisten. Ein weiter Punkt, der noch berücksichtigt werden müsste, sind die veränderten Verkehrszahlen bei Volkers Hof sowie im näheren Umfeld, wenn es zur Ansiedlung eines oder von zwei Märkten kommt. Deister Echo hat hierzu nachgefragt, denn der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst auch die Straßen Bussenweg und Schmiedekampstraße. Denkbar sei, dass es hier zu „Veränderungen des Querschnitts der Straßen“ kommen könne. Ob dies notwendig sein werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, teilt die Bauverwaltung mit. Übersetzt heißt „Veränderungen des Straßenquerschnitts“, dass eine Verbreiterung der beiden Straßen von den Bau- und Stadtplanern zumindest schon mal angedacht worden ist. Ob damit auch Baumfällungen und die Änderung der Einbahnstraßenregelung verbunden sind, ist also völlig offen.

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