Stadt und Polizei feilen noch am Einsatzplan für Silvester

Das Verbot von Ansammlungen und Pyrotechnik soll in jedem Fall durchgesetzt werden / Oberverwaltungsgericht setzt Feuerwerksverbot vorerst außer Kraft

BARSINGHAUSEN (red/ta). Dieser Jahreswechsel wird anders, nach den Vorgaben der Politik soll es ein sehr stilles Silvesterfest werden. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk ist genauso verboten wie das Zünden von Pyrotechnik sowie Ansammlungen auf Straßen und Plätzen. Wie bereiten sich das städtische Ordnungsamt und die Polizei auf den Silvestertag und die Nacht auf Neujahr vor? Die Verwaltung teilt hierzu mit: „Das Verbot, Feuerwerkskörper zu verkaufen und an Sylvester abzubrennen, werden wir wie alle anderen Vorgaben aus der Corona-Verordnung in enger Abstimmung mit der Polizei kontrollieren. Einen konkreten Einsatzplan für Silvester gibt es aber noch nicht. Rechtlich sind aktuell für Verstöße gegen die „Böllerregelungen“ noch keine Bußgelder in der Corona-Verordnung vorgesehen. Nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Städtetag rechnen wir jedoch damit, dass die Landesregierung diesen Umstand noch nachbessern wird.“

Anmerkung der Redaktion: Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Feuerwerksverbot erst einmal außer Kraft gesetzt. Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens hat eine Person aus Niedersachsen gegen das Verbot geklagt. Erwartet wird aber, dass die Landesregierung die Verordnung entsprechend nachbessert, um Rechtssicherheit für das Verbot von Pyrotechnik herzustellen.

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