Stadt: Wohl keine Osterfeuer möglich

BARSINGHAUSEN/ORTSTEILE (red).

Angesichts der aktuellen Entwicklung in Sachen Corona geht das Barsinghäuser Ordnungsamt davon aus, dass es auch in diesem Jahr keine Osterfeuer im Stadtgebiet geben wird. „Es ist zwar noch gut fünf Wochen Zeit, doch aufgrund der Ankündigungen von Bund und Land rechnen wir nicht mit grundlegenden Veränderungen der rechtlichen Rahmenbegingen“, sagt Ordnungsamtsleiterin Julia Manegold. „Die Osterfeuer sind zwar nicht ausdrücklich verboten, wir gehen aber davon aus, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eine Durchführung quasi unmöglich machen werden“, ergänzt Barsinghausens Bürgermeister Henning Schünhof. So müssen die Organisatoren dieser sogenannten Brauchtumsfeste zusätzlich zu den ohnehin schon geltenden Vorschriften zur Gefahrenabwehr unter anderem ein Hygienekonzept vorlegen. „Darin muss beispielsweise dargelegt werden, wie der Zugang zum Gelände geregelt werden soll“, nennt die Ordnungsamtsleiterin eine weitere Anforderung an die Planungen. Darüber hinaus dürfen Speisen und Getränke nur außerhalb eines Radius von 50 Metern vom Verkaufsort verzehrt werden. Außerdem seien die Veranstalter in der Pflicht, für die Einhaltung der Abstandsregelungen und der Maskenpflicht Sorge zu tragen. „Aufgrund dieser vielen Bestimmungen, die zum Teil nur mit einem erheblichen logistischen Aufwand bewerkstelligt werden können“ gehen wir davon aus, dass es schlichtweg für die traditionellen Veranstalter zu hohe Hürden sind, zumal die zulässige Zahl der Personen durch die Größe der jeweiligen Veranstaltungsfläche begrenzt ist.“ Das Land Niedersachsen hatte außerdem in den vergangenen Tagen die im Frühjahr 2020 in Aussicht gestellte Möglichkeit widerrufen, die damals bereits für Osterfeuer aufgeschichteten Haufen zu einem späteren, nicht genauer bezeichneten Zeitpunkt anzünden zu dürfen. „Wir sehen darin einen weiteren Hinweis, dass es auch in diesem Jahr keine dieser Traditionsveranstaltungen geben wird.“

Foto: Gerheide Knüttel