Stadtverwaltung weist auf Spielregeln beim Stadtfest hin

BARSINGHAUSEN (red).

Vom 29. bis 31. August findet in der Innenstadt in Barsinghausen das diesjährige Stadtfest statt. Die Stadtverwaltung und der Veranstalter bitten alle Besucherinnen und Besucher, Rucksäcke, große Taschen, Beutel oder ähnliche Gegenstände nicht mit auf das Veranstaltungsgelände zu nehmen.  So soll vermieden werden, dass es zu Irritationen kommen könnte, welche den friedlichen Verlauf der Veranstaltung stören könnten. Diese Vorgehensweise hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt. Im Falle von Störungen der Veranstaltung durch Besucherinnen und Besucher ist die Polizei berechtigt, Platzverweise auszusprechen. Ferner weist die Stadtverwaltung ausdrücklich auf die Bestimmungen des Waffengesetzes hin: Wer u.a. an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes mitführen (§ 42 Absatz 1 Waffengesetz). Zu den Waffen zählen Schusswaffen, aber auch Hieb- und Stoßwaffen (wie beispielsweise Messer). Auch das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen ist verboten. Dies entspricht der Praxis der vergangenen Stadtfeste.

Auch das Mitführen und der Konsum von Cannabis ist im Stadtfestbereich verboten. Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung auf die zum Stadtfest gültigen und in weiten Teilen geänderten Verkehrsregelungen hin: Sowohl Veranstaltungsbereich als auch angrenzende Straßen sind als Flucht- und Rettungswege ausgewiesen. In den betroffenen Straßen des Veranstaltungsbereichs sowie dem gesamten Innenstadtring (Bahnhofstraße, Deisterstraße, Bergamtstraße, Altenhofstraße, Rehrbrinkstraße, Poststraße, Glockenstraße, Gurkenstraße, Kirchstraße inkl. MSA-Platz, Marktstraße, Teile Volkers Hof sowie Breite Straße) gilt daher ein beidseitiges Haltverbot, zum Teil ist die Zufahrt in einzelne Straßen verboten. Auch werden definierte Parkflächen für beispielsweise Rettungskräfte freigehalten. In diesen Bereichen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden unverzüglich und ohne Verwarnung auf Halterkosten abgeschleppt!

Darüber hinaus ist es in diesem Jahr notwendig, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher vor möglichen Gefährdungen zu ergreifen – auch wenn es keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdungslage gibt. Hierzu zählen insbesondere auch stationäre und mobile Sperren, die verhindern sollen, dass Gefahren von Fahrzeugen ausgehen. Diese Maßnahmen sind erforderlich und werden in diesem Jahr auch deutlich sichtbar sein. Der Busverkehr wird, ausgenommen Volkers Hof und Breite Straße, wie gewohnt gewährleistet. Die Haltestelle „Volkers Hof“ wird hierzu verlegt. Bitte beachten Sie hierfür die Informationen des Verkehrsdienstleisters Regiobus.

Archivfoto: Krüger