Städtischer Krisenstab ordnet Maskenpflicht am Thie an – Rathäuser eingeschränkt erreichbar

BARSINGHAUSEN (red).

Im Zuge der aktuellen Novellierung von Infektionsschutzgesetz und Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen wird es auch im Bereich der Stadt Barsinghausen zu einigen Veränderungen kommen. „Wir haben im Krisenstab, der mittlerweile wieder wöchentlich zusammentritt, einige Maßnahmen beschlossen. Mit deren Hilfe hoffen wir, unseren Teil dazu beizutragen, dass die Infektionszahlen nicht weiter steigen, und zugleich die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürgerinnen so gering wie möglich zu halten“, macht Bürgermeister Henning Schünhof deutlich. „Ich weiß, dass dies ein schwerer Spagat werden wird. Aus diesem Grund rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, achtsam und rücksichtsvoll miteinander umzugehen.“ So soll auf dem Thie in der Innenstadt rund um das Weihnachtsdorf ab Donnerstag eine grundsätzliche Maskenpflicht gelten. „In diesem Bereich würden ohne diese Regelungen mit den Besucherinnen und Besucherin des Weihnachtsdorfes einerseits und den Einkaufenden andererseits zwei Personengruppen aufeinander, für die unterschiedliche Vorgaben in Sachen Maskenpflicht gelten würden. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung gilt nicht nur Einheitlichkeit, aus Sicht des Krisenstabes wird auch das Infektionsrisiko bei zufälligen Begegnungen der unterschiedlichen Personengruppen minimiert.“ Auch für den Besuch der Rathäuser wird es eine leichte Verschärfung der Zutrittsbeschränkungen geben. Der Bürgermeister appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, wieder verstärkt Telefon und Internet für die Klärung von Anliegen zu nutzen. „Für Termine gilt fortan grundsätzlich die sogenannte 3-G-Regelung, der zufolge nur Personen mit dem Status geimpft, genesen oder getestet die Räume betreten dürfen“, führt der Verwaltungschef weiter aus. In begründeten Einzelfällen, die dargelegt werden müssen, gelten jedoch Lockerungen. Hinsichtlich der Tests verweist Henning Schünhof das nur Schnelltests eines zertifizierten Testzentrums akzeptiert werden und die nicht älter als 24 Stunden sind. Bei den PCR-Tests gelte eine Ablaufzeit von 48 Stunden. „Ein weiterer Beschluss des Krisenstabs steht im Zusammenhang mit dem Impfzentrum an der Marktstraße. Seit der Öffnung der Einrichtung haben wir mehrere hundert Anrufe und E-Mails erhalten. Um dieser Flut an Anfragen Herr zu werden, haben die Kollegen aus dem Amt für Gremienbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit eine sogenannte Vorschaltseite eingerichtet“, ergänzt Henning Schünhof. Über diese Seite werden Interessierte direkt zu einem speziellen Bereich der städtischen Homepage weitergeleitet, an dem alle Informationen über das Impfzentrum gebündelt zusammengestellt worden sind.

Foto: ASB