Strafverfahren: 16-jähriger Motorroller-Fahrer ist zu schnell und ohne Papiere unterwegs

BANTORF (red).

Am Samstagabend, gegen 21.10 Uhr, kontrollierten die Beamten in Bantorf einen Motorroller. Dabei stellte sich heraus, dass der 16-jährige Fahrer aus Beckedorf nur über eine Prüfbeschenigung zum Führen von Kleinkrafträdern mit einer zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h verfügt. Der Roller fuhr jedoch über 40 km/h, so dass zum Führen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich ist. Gegen den Jugendlichen wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet und der benutzte Roller von dessen Vater abgeholt.