Strafverfahren: Polnische statt deutsche Zulassung

BANTORF (red).

In den frühen Morgenstunden wurde am Sonntag ein Pkw mit polnischer Zulassung im Bereich An der Windmühle in Bantorf angehalten und kontrolliert. Hier wurde festgestellt, dass der Fahrer (Halter) seit 2 Jahren einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Da dieses einen Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) darstellt, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.