HOHENBOSTEL (red).
„Die unsinnige Abstimmung über die Strassenausbaubeitragssatzung ist Geschichte. Obwohl die Ratsfraktionen vorher gesagt haben, das das Abstimmungsergebnis nicht bindent sei. So haben sie doch ihr Wort gebrochen. Wenn der Rat der Stadt Barsinghausen jedoch meint, es wäre gelaufen, dann ist das ein Irrtum. Der Verband Wohneigentum Niedersachen e.V. (Siedlergemeinschaften) wird gemäß des Positionspapiers sich weiterhin für die Streichung der Stassenausbaubeitragssatzung über die Landtagsfraktionen einsetzen und dies jetzt auch verstärkt. Hier steht uns auch die AVgKD zur Seite. Das Land Niedersachsen hat im Niedersächsischem Kommunalabgabengesetz NKAG § 6 die Strassenausbaubeitragssatzung stehen und diese muss außer Kraft gesetzt werden. Wenn man dann noch bedenkt, das 60 % der Kommunen keine Strassenausbaubeitragssatzung hat, sowie 20 % diese die sie haben nicht anwenden und 18 % der Kommunen die Strassen aus Steuergeldern bezahlen, z.B. Ronnenberg und der Rest die Gelder über die Strassenausbaubeitragssatzung hereinholt und hier vor allem Barsinghausen. Dann kann man dies als Strafe betrachten in Barsinghausen zu wohnen. Auch wird den Neubürgern die Anwendung der Strassenauabaubeitragssatzung verschwiegen und hier bekommen diese in Schwierigkeiten, wenn die Strassenbescheide anfallen. Es sieht hier so aus, als ob die Hausbesitzer Schuld an der finaziellen Misere der Kommune haben, dies liegt einzig und allein an den Kommunalpolitikern der letzten Jahre. Dann schwafeln diese auch noch „Eigentum verpflichtet“. Hier sollten diese einmal nachdenken, das der Hausbesitzer nur für seine Immobilie verpflichtet ist, diese instand zuhalten und nicht verkommen zu lassen. Die Straßen sind aber Eigentum der Stadt, wir wissen nicht ob dies den Ratsfraktionen bekannt ist. Die Kosten für die Straßen werden nicht niedriger, somit auch nicht die Höhe der Bescheide. Die Kosten zehn Jahre zu strecken, ist auch unsinnig, den viele Hausbesitzer bekommen keine Kredite mehr. Der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. (Siedlergemeinschaften) empfiehlt hier, die kommenden Bescheide zu prüfen und sofort generell zu Klagen.“
Hans-Joachim Tilgner, Vorstand VWE Krsgr. Hannover-Land