Straßenreinigungsgebühr und Grundsteuer: Stadt versendet Bescheide

BARSINGHAUSEN (red).

Die Stadtverwaltung hat am 09. Januar 2018 die Bescheide für die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühr versandt. Die Zustellung sollte in der Regel bis zum 12. Januar erfolgt sein. Insgesamt wurden dieses Jahr rd. 17.500 Steuerbescheide verschickt. Das sind ca. 3.100 Bescheide mehr als in den vergangenen Jahren. Diese Erhöhung der Bescheidanzahl hängt mit der Umstellung auf das so genannte „Buchgrundstück“ als Veranlagungsobjekt bei der Straßenreinigungsgebühr zusammen. Hiermit haben wir auf einen der Kritikpunkte aus den letzten Gerichtsentscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts reagiert. Eine weitere Folge des Urteils war die Einführung des sog. Quadratwurzelmaßstabes. Um den Forderungen des Gerichts zu entsprechen, orientiert sich die Gebühr zukünftig nicht mehr an der Frontlänge des Grundstücks, sondern an der Gesamtfläche aus der die Quadratwurzel berechnet wird. Diese dient dann als Basis der Gebührenrechnung. Die Umstellung sei zudem technisch so aufwändig gewesen, dass sie erst im Spätherbst 2018 abgeschlossen werden konnte. Mit den aktuellen Bescheiden wird daher auch das Jahr 2018 für die Straßenreinigung und den Winterdienst rückwirkend veranlagt. Damit die Bescheide transparenter für die Bürgerinnen und Bürger dargestellt werden, ist für die rückwirkende Veranlagung ein Sonderfälligkeitstermin mit dem 12. Februar gewählt worden. Um eventuell auftretende individuelle Fragen und Probleme vorab zu erörtern, ist vorübergehend eine zentrale Anlaufstelle für Rückfragen jeglicher Art zur Straßenreinigungsgebühr geschaffen worden. Als Ansprechpartner wird der ehemalige Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Roland John, unter der Telefonnummer 05105 – 774 2359 aufklärend für sämtliche Rückfragen zur Straßenreinigungsgebühr zur Verfügung stehen. Die Sprechzeiten hierfür sind dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr oder nach vorhergehender Terminabsprache. Alternativ kann die E-Mail-Adresse gebuehren@stadt-barsinghausen.de verwendet werden. Ich bitte darum, diesen zusätzlichen Service in Anspruch zu nehmen und von Rücksprachen bei den bekannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Abstand zu nehmen, so Bürgermeister Lahmann. Zusätzlich hat der Rat der Stadt Barsinghausen auch beschlossen, dass vor dem Beschreiten des Klageweges zunächst ein förmliches Widerspruchsverfahren durch die Stadtverwaltung durchgeführt wird. Diese gesetzliche Möglichkeit hatte der Landesgesetzgeber erst vor kurzem wieder zugelassen. Sollte die individuelle Beratung nicht die gewünschte Aufklärung bringen, kann Widerspruch bei der Stadt einlegt werde. Es erfolgt dann eine erneute Sachverhaltsaufklärung und rechtliche Beurteilung, deren Ergebnis per Widerspruchbescheid bekannt gegeben wird. Erst wenn der Abgabenpflichtige auch mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist müsste der formelle Klageweg zum Verwaltungsgericht beschritten werden. Ich gehe aber davon aus, dass in dem bürgerfreundlichen Widerspruchsverfahren Problemlösungen möglich sind, die aufwändige und kostenintensive Klageverfahren unnötig machen, führte Bürgermeister Lahmann abschließend aus.