Eine Abschaffung der Satzung wäre laut Expertenmeinung wohl unzulässig
BARSINGHAUSEN (ta). Nach der beschlossenen Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung bahnt sich nun auch eine politische Einigung bei den Straßenereinigungsgebühren an. Ausgehend von einem Antrag der SPD, die die Satzung und damit die Gebühren am liebsten komplett gestrichen hätte, diskutierte der Finanzausschuss über eine mögliche Neuordnung. Zuvor hatte die CDU eine sogenannte Billigkeitsregelung mit einer Kappung der höchsten Gebühren verlangt. Hintergrund ist, dass eine kleine Minderheit von Eigentümern von großen Grundstücken besonders belastet wird. Eine Billigkeitsregelung nur für eine Gruppe von Grundeigentümern lehne die SPD ab, betonte Ratsherr Stephan Täger. Von Entlastungen sollten alle profitieren. Bürgermeister Marc Lahmann gab wiederum zu bedenken, dass eine Billigkeitsregelung aus rechtlichen Gründen nicht in der Satzung festgeschrieben werden dürfe. Thomas Lux von den Grünen sagte, leider sei eine Abschaffung der Straßenreinigungsgebührensatzung aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Auch der von der CDU geforderten Billigkeitsregelung könne er nicht zustimmen. Ähnlich äußerte sich der rechtliche Sachverständige von Waldhausen, der betonte, dass eine Abschaffung der Satzung aufgrund des niedersächsischen Abgabenrechts nicht möglich sei, es gebe für die Kommunen eine bindende Pflicht zur Erhöhung der Gebühren. Problematisch wäre aber auch, die höchsten Gebührensätze einfach zu kappen. Besser wäre es, für Einzelfälle eine Billigkeitsrichtlinie außerhalb der Straßenreinigungsgebührensatzung einzuführen, so von Waldhausen. Daraufhin deutete CDU-Fraktionsvorsitzender Gerald Schroth an, dass die eigene Fraktion auf eine Billigkeitsregelung in der neu zu fassenden Satzung verzichten werde. Die SPD meldete noch Beratungsbedarf an. SPD-Vorsitzender Reinhard Dobelmann schlug zudem vor, die Höhe der Reinigungsgebühren wieder auf das Niveau von vor 2017 zu senken. Das Thema wurde als behandelt erklärt, eine Abstimmung folgt in der Ratssitzung am 3. Juli.