Zahl der Kunden in Geschäften eingeschränkt / Gaststätten und Hotels bleiben geschlossen
BUND/NIEDERSACHSEN (ta). Nach zähen Verhandlungen haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis Anfang Januar, mindestens aber bis zum 20. Dezember geeinigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte, es seien weiterhin Kraftanstrengungen und Geduld nötig zur Eindämmung der Pandemie. Der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen sei unterbrochen worden, die Zahlen bewegten sich aber noch auf hohem Niveau. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:
- Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Im privaten Bereich sind Treffen nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten gestattet, ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren. Über die Weihnachtsfeiertage sind Treffen mit zehn Personen im engsten Familienkreis möglich.
- Gaststätten und Restaurants, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen.
- Die Zahl der Kunden in Geschäften wird beschränkt. In Geschäften bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern darf sich auf zehn Quadratmetern nur ein Kunde aufhalten, in Geschäften über 800 Quadratmetern darf sich nur eine Person auf 20 Quadratmetern aufhalten.
- Schulen sollen geöffnet bleiben. Bei erhöhtem Infektionsgeschehen gilt eine Maskenpflicht in den höheren Jahrgängen. In Hotspot-Gebieten soll die Hälfte der Schüler ab Jahrgang 8 im Präsenzunterricht beschult werden.
- Großveranstaltungen bleiben verboten
- Der grenzübertretende Reiseverkehr bleibt verboten.
- Verbot von Pyrotechnik in belebten Bereichen und Plätzen / Darüber hinaus wird empfohlen, an Silvester auf Feuerwerk und Böller zu verzichten
- Weitere finanzielle Hilfen für in Not geratene Firmen
Foto: Bundesregierung / Kugler