Trunkenheit im Verkehr: Beschuldigter muss sich außerdem wegen Urkundenfälschung verantworten

BARSINGHAUSEN (red).

Am Samstag gegen 1:30 Uhr wurde im Rahmen einer Sachverhaltsaufnahme in anderer Sache festgestellt, dass der später Beschuldigte unter dem Einfluss von Alkohol steht. Da zunächst nicht bekannt war, dass die Person zuvor einen Pkw geführt hatte, wurde die Sachverhaltsaufnahme vor Ort beendet. Nachdem die Polizei weggefahren war, ist die alkoholisierte Person wenig später ebenfalls mit ihrem Pkw von der Örtlichkeit weggefahren und der Polizei direkt in die Arme gefahren. Bei der anschließenden Kontrolle gab der Pkw-Führer an, dass er bereits vor der Sachverhaltsaufnahme alkoholisiert gefahren sei. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,65 Promille. Bei der Kontrolle konnte durch den Fahrzeugführer kein Führerschein vorgezeigt werden. Lediglich ein Bild von seinem mutmaßlichen Führerschein. Dabei wurde festgestellt, dass es sich um eine Totalfälschung handelt. Somit wurde ebenfalls jeweils ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Durch die Staatsanwaltschaft Hannover wurde die Durchsuchung der Wohnung sowie des Pkw des Beschuldigten angeordnet. Dies führte nicht zum Auffinden des Führerscheins. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt, die Weiterfahrt untersagt. Durch einen Arzt wurden dem Beschuldigten zwei Blutproben zur Analyse des Blutalkoholwertes entnommen.