TSV Kirchdorf: Horst Fabisch stellt Strafantrag gegen sich selbst

Der ehemalige Vereinsvorsitzende verlangt „gründliche Aufklärung“ und kritisiert das Krisenmanagement des TSV dahingehend, dass ein Sonderbeitrag ohne vorherige Satzungsänderung nicht rechtens wäre / Hauptversammlung war „schockierende Erfahrung“ / Fabisch sieht eigenen Ruf beschädigt

KIRCHDORF (red/ta). Der ehemalige Vorsitzende des TSV Kirchdorf, Horst Fabisch, schlägt nur wenige Tage nach der Mitgliederversammlung zurück und erhebt seinerseits schwere Vorwürfe. Die Mehrheit der Mitglieder bei der Versammlung hatte für die Einleitung eines Vereinsausschlussverfahrens und für die Prüfung von Schadensersatzforderungen gegen Fabisch entschieden. Dazu und zum Krisenmanagement des verschuldeten Turn- und Sportvereins sagt Fabisch:

fabisch-1„Die Jahreshauptversammlung des TSV Kirchdorf am vergangenen Freitag war für mich eine schockierende Erfahrung. Offensichtlich hat man sich darauf verständigt, mich zum alleinigen Sündenbock für die finanzielle Krise des Vereins zu machen. Da man jedoch nichts Konkretes gegen mich in der Hand hat, beschränkt man sich auf diffuse und haltlose Vorwürfe. Verschwiegen wird dagegen beispielsweise, dass ich schon seit Jahren wiederholt darauf hingewiesen habe, dass die weitere Anmietung der Börke-Halle den finanziellen Rahmen des Vereins sprengt. Meine diesbezüglichen Bedenken wurden sowohl vom geschäftsführenden als auch vom erweiterten Vorstand regelmäßig in den Wind geschlagen. Natürlich hatte ich erwartet, dass man mir nach 22 Jahren als Vorsitzender des TSV Kirchdorf und 2 Jahre als Kassenwart auf der Jahreshauptversammlung wenigsten die Möglichkeit zu einer angemessenen Stellungnahme einräumt. Das wurde mir jedoch verweigert. Stattdessen ist ein Antrag gestellt worden, ein Strafverfahren gegen mich einzuleiten. Dieses Ansinnen ist von der Versammlung zwar abgelehnt worden, aber aus meiner Sicht nicht in sehr überzeugender Manier. Es dürfte leicht nachzuvollziehen sein, dass nun der Zeitpunkt gekommen ist, um mich vor weiteren Beschädigungen meines Rufes und meiner Person zu schützen. Ich werde zu diesem Zweck bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafantrag gegen mich selbst stellen, um so eine gründliche Aufklärung aller Sachverhalte herbeizuführen.  Im Rahmen der durchzuführenden staatsanwaltlichen Ermittlungen wird natürlich auch aufzuklären sein,

  • ob wegen der § 42 BGB, §§ 17ff InsO eine fortgesetzte Insolvenzverschleppung gegeben ist,
  • ob eventuell Gläubigerbenachteiligungen erfolgt sind,

In der Hauptversammlung ist sehr deutlich zutage getreten, dass der Verein weiterhin mehr ausgibt, als er einnimmt, ohne dass im entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Beispiel Börkehalle: Es werden auch in diesem Jahr unnötige Kosten (Heizung, Strom, Wasser) in fünfstelliger Höhe verursacht, die für den Betrieb des Vereins nicht nötig sind und von denen man wissen müsste, dass sie nicht bedient werden können. Im Sportheim sind die Räumlichkeiten dagegen frei. Es wird dargestellt, dass die beabsichtigte Sonderumlage und die bereits eingenommenen Spenden zur Bedienung von Altlasten dienen. Das ist falsch, sie dienen in erster Linie zur Deckung der laufenden Kosten. Auch das wird durch die Staatsanwaltschaft zu untersuchen sein. Des Weiteren wird aufzuklären sein:

  • warum Rechtsanwalt Kuban bei den Vergleichsverhandlungen gegenüber den Gläubigern verschweigt, dass mit der Firma Tell Bau/UMB eine Vergleichsquote von 30 % bis 35 % verhandelt wird und nicht von 12%,
  • ob durch das gegenüber den übrigen Gläubigern erfolgte Verschweigen einer über die 12% hinausgehende Vereinbarung mit der Firma Tell Bau/UMB ein strafrechtlich oder insolvenzrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist,
  • ob durch das Verschweigen der erheblichen Rückbaukosten der Börkehalle und deren Nichtaufführung in den Kosten ein insolvenzrechtliches Fehlverhalten zu erkennen ist.

Bereits in der Versammlung habe ich darauf hingewiesen, dass der beschlossene Sonderbetrag rechtswidrig ist. Die Satzung sieht solche Sonderzahlungen nicht vor. Es hätte im Vorfeld des Beschlusses eine Satzungsänderung vorgenommen werden müssen. Das kann man leicht unter den Stichworten „Verein“, „Sonderbeitrag“, „Satzung“ bei Google nachlesen. Der beschlossene Beitrag ist fragwürdig und so nicht durchsetzbar. Natürlich darf angenommen werden, dass Rechtsanwalt Kuban als Anwalt die Anforderungen einen solchen Beschluss kennt. Stellt sich also die Frage, warum er die Mitglieder nicht korrekt über die Rechtslage aufklärt. In der Versammlung hatte ich vorgeschlagen, den Beschluss in der nächsten Sitzung nach vorheriger Satzungsänderung zu fassen. Ich bin dafür ausgebuht worden. Mir erscheint es nicht vertretbar, die Mitglieder in dieser Weise „zur Kasse“ zu bitten, wenn auf der anderen Seite die möglichen Einsparmöglichkeiten noch nicht mal im Ansatz ausgeschöpft werden. Deshalb werde ich den Beschluss gerichtlich anfechten und für unwirksam erklären lassen“, so Fabisch.